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Drogenhandel und  besitz: mehrjährige Haftstrafe möglich

Wer illegale Drogen erwirbt, besitzt, herstellt oder mit ihnen handelt, muss in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen. Besitzen Sie aufgrund Ihrer Suchterkrankung beispielsweise Kokain , Heroin , Ecstasy , Speed oder auch nur eine geringe Menge Cannabis , machen Sie sich grundsätzlich strafbar. 

Die Menge macht's

Abhängig davon, welche Droge Sie in welcher Menge besitzen, kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen - verpflichtet ist sie dazu jedoch nicht. Ein Verfahren findet in jedem Fall statt, wenn Sie mit dem Betäubungsmittel handeln, die Tat beispielsweise in einer Schule begehen oder sie Kindern oder Jugendlichen Anlass gibt, Sie nachzuahmen.

Weitere rechtliche Folgen

Oft sind die Grenzen vom reinen Drogenbesitz zu weiteren Straftaten fließend. Insbesondere bei einer Suchterkrankung ist der Schritt zur sogenannten Beschaffungskriminalität in vielen Fällen klein, da zahlreiche Betroffene ihr Suchtmittel zum Beispiel durch Diebstahl, Einbruch oder Raubüberfall zu finanzieren versuchen. Besitzen oder konsumieren Sie illegale Drogen, kann Ihnen unter Umständen der Führerschein entzogen werden. Berauscht fahren kann außerdem ein hohes Bußgeld oder eine Haftstrafe nach sich ziehen. 

Sind Sie Arzt oder Ärztin oder beispielsweise in einem Beamtenverhältnis und verstoßen gegen das BtMG, können Sie darüber hinaus ein Berufsverbot erhalten.

In Deutschland regelt das sogenannte Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welche Substanzen als Betäubungsmittel gelten, wie mit den Substanzen umgegangen werden darf und mit welchen Strafen bei Verstößen zu rechnen ist. Je nachdem, wie eine Substanz aufgebaut ist und wirkt, wird sie nach drei Kategorien unterschieden: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel wie Heroin, verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel wie das Hypnotikum Butobarbital sowie verkehrsfähige und verschreibungspflichtige Betäubungsmittel wie beispielsweise Morphin.