Cannabis als Medizin für Schwerkranke
Seit März 2017 ist Cannabis als Medizin in Deutschland zugelassen. Ärzte können schwerkranken Patienten Cannabisblüten oder Cannabisextrakt in pharmazeutischer Qualität verschreiben.
Darüber hinaus stehen verschreibungsfähige Fertigarzneimittel zur Verfügung, die Cannabinoide enthalten. Dabei handelt es sich um Sativex®, Canemes® und die Rezeptursubstanz Dronabinol. Eine Verschreibung von Sativex® und Canemes® war innerhalb der Zulassung auch vor der Gesetzesänderung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen möglich, Dronabinol wurde in entsprechend gelagerten Einzelfällen erstattet.
Es existieren weitere Fertigarzneimittel (beispielsweise Marinol®), die in Einzelfällen aus dem Ausland importiert werden könnten. Davon wurde bislang jedoch selten Gebrauch gemacht.
- Sativex® ist ein Mundspray, das Patienten mit Multipler Sklerose bekommen können. Zugelassen ist es für die Zusatzbehandlung von mittelschwerer bis schwerer Verkrampfung - der sogenannten Spastik - aufgrund von Multipler Sklerose.
- Canemes® ist eine Fertigarznei mit dem Wirkstoff Nabilon, die gegen Übelkeit und Erbrechen während der Chemotherapie erwachsener Patienten eingesetzt wird, wenn Krebspatienten auf andere Behandlungsmöglichkeiten nicht ansprechen.
- Dronabinol iist eine Substanz, die unter anderem gegen Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapien sowie gegen Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei Patienten mit HIV/AIDS verordnet wird. Dronabinol kann aber auch bei allen anderen Anwendungsgebieten im Rahmen des Cannabis-Gesetzes verordnet werden. In Deutschland steht Dronabinol lediglich als Rezepturarzneimittel zur Verfügung. Apotheker bereiten das entsprechende Medikament individuell zu.