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Segmenttherapie - am Ort des Schmerzes

"Üblicherweise beginnt die Neuraltherapie als Segmenttherapie", sagt Petra Rudnick vom TK-Ärztezentrum. "Dabei wird das lokale Betäubungsmittel im Bereich der Beschwerden durch ,Quaddelungen' eingebracht", so die Ärztin für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren.

Was ist Quaddelung?

Quaddelung bezeichnet eine Technik, bei der ein Medikament in die oberen Hautschichten gespritzt wird. So werden laut der Neuraltherapie vielfältige Beschwerden wie sie zum Beispiel durch Muskelverhärtungen entstehen, aufgelöst. Aber nicht nur Muskeln, sondern auch Bänder, Nerven und innere Organe sollen auf die Quaddeltherapie ansprechen, obwohl das bei der Therapie eingesetzte Mittel nur in die oberen Hautschichten eingebracht wird.

"Man hat festgestellt, dass bei Erkrankungen innerer Organe in bestimmten Haut- und Unterhautregionen Veränderungen auftreten", erklärt Rudnick und ergänzt: "Daher geht die Neuraltherapie von einer Verbindung der inneren Organe mit bestimmten Körperoberflächen über das Nervensystem aus."

Störfeldtherapie - Behandlung mit Fernwirkung

Schlägt die Segmenttherapie fehl, wird eine Störfeldbehandlung eingeleitet. Dabei geht die Neuraltherapie von der Existenz sogenannter Störfelder aus, die laut der Neuraltherapie - via Fernwirkung - Beschwerden in anderen Bereichen verursachen sollen.

Was ist laut Neuraltherapie ein Störfeld?

Als Störfelder bezeichnet die Neuraltherapie chronisch belastende Faktoren, die selbst unauffällig sind und keine Beschwerden verursachen, sich aber an ganz anderen Körperregionen auswirken. Ein Störfeld soll Körperfunktionen dauerhaft irritieren und unsere natürlichen Abwehrkräfte so sehr schwächen, das auch kleinere Belastungen zu Fehlfunktionen oder Schmerzen führen, die oft in keinem Verhältnis zum Auslöser stehen. Sie können überall entstehen. Typische Störfelder sind Tonsillen (Mandeln), Nebenhöhlen, Zahn-Kiefer-Bereich, Prostata, gynäkologischer Raum, Narben aller Art.

Störfelder ausschalten

Werden Störfelder identifiziert, ist es das Ziel der Neuraltherapie, diese auszuschalten.

Der Neuraltherapeut injiziert ein lokal wirkendes Betäubungsmittel um die Störquelle und unterdrückt damit ihre schädigenden Impulse. Es wird als Quaddelung oberflächlich in die Haut oder unter die Haut injiziert oder auch je nach Lokalisation des Störfeldes (Mandeln, Prostata) tiefer gespritzt.

"Bessern sich die Beschwerden sofort, ist das richtige Störfeld gefunden", sagt Rudnick. "Bei Patienten mit chronischen Beschwerden lässt sich das Nervensystem nicht so schnell umprogrammieren. Dann zeigt sich erst nach mehreren Sitzungen ein Effekt."

Die Geschichte der Neuraltherapie

1925 spritzte der Arzt Ferdinand Huneke (1891 bis 1966) einer Migränepatientin das Lokalanästhetikum Procain in die Vene. Völlig überraschend verschwand der Kopfschmerz. Jahre später setzte er rund um die Unterschenkelwunde einer Patientin eine betäubende Injektion; die Schulterbeschwerden der Frau waren innerhalb von Sekunden verschwunden - eine Wirkung an einem völlig anderen Körperbereich. Dieses Phänomen beschrieb Huneke als Sekundenphänomen. Gemeinsam mit seinem Bruder Walter entwickelte er in den folgenden Jahren ein Therapiekonzept, dass sie als Neuraltherapie bezeichneten. Der vom Arzt von Roques geprägte Begriff "Neuraltherapie nach Huneke" umfasst seither drei Ebenen: die lokale Therapie, die Segmenttherapie und die Störfeldtherapie.

Wann ist Neuraltherapie eine Kassenleistung? 

Wenn Sie wegen funktioneller Störungen oder zur Schmerzbehandlung mit lokalen Betäubungsmitteln behandelt werden müssen, übernimmt die Techniker die Kosten. Auch die Quaddelbehandlung im Rahmen einer Neuraltherapie kann, wenn Sie bei einem Vertragsarzt durchgeführt wird, über die Versichertenkarte vom Arzt abgerechnet werden.

Beachten Sie aber: Beschränkt sich die Anwendung der Injektion nicht auf den Bereich der Beschwerden (Segmenttherapie), sondern wird im Rahmen einer Störfeldtherapie (auch: Neuraltherapie nach Huneke zur Störfeldlöschung) vorgenommen, handelt es sich um eine Selbstzahler-Leistung. Denn: Die Wirkung gilt als wissenschaftlich nicht belegt. Das gleiche gilt für Leistungen, die nicht bei einem Vertragsarzt durchgeführt werden.