Die Altersgrenze gilt nicht oder verschiebt sich, wenn Sie über einen Ehe- oder Lebenspartner oder eine Partnerin familienversichert sind oder wenn sich Ihr Studium nachweislich verzögert hat, zum Beispiel durch einen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst. Die Altersgrenze verschiebt sich um so viele Monate, wie der Dienst gedauert hat, maximal jedoch ein Jahr.
Sie sind 25 oder älter und die oben genannten Kriterien treffen nicht auf Sie zu? In diesem Fall können Sie sich in der Krankenversicherung für Studierende versichern. Nach Ablauf des Semesters, in dem Sie 30 werden, sind Sie jedoch nicht mehr als Student oder Studentin versichert.