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Kontakt

Kopfläuse sind weltweit verbreitet. In unseren Breiten übertragen sie in der Regel keine Erkrankungen, können aber einen starken Juckreiz verursachen und sich schnell weiter verbreiten.

Die Entwicklung der Kopfläuse von den Eiern über die schlüpfenden Larven bis hin zu den geschlechtsreifen Männchen und Weibchen, die ihrerseits wieder Eier legen, dauert zwei bis drei Wochen. Beim Kämmen oder Haarewaschen krallen sich die Insekten mit ihren kräftigen Beinen an den Haaren fest und sind so nur schwer zu entfernen.

Wie bekommt man Kopfläuse?

Kopflausbefall ist kein Hinweis auf fehlende Sauberkeit, denn Kopfläuse lassen sich durch das Haarewaschen mit üblichem Shampoo nicht beseitigen. Kopfläuse werden durch engen zwischenmenschlichen Kontakt, insbesondere in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, übertragen. Dabei wandern sie sozusagen von Haar zu Haar. Läuse springen nicht und legen keine größeren Strecken zurück.

Sie können allerdings - während eines geringen Zeitabstandes - über verlauste und gemeinsam benutzte Mützen, Kissen, Haarbürsten, Kämme oder Schals weitergegeben werden. Unter Umständen halten sie sich auch in Polstersesseln und Stofftieren auf.

Der Winter ist Hochsaison für die Kopflausübertragung. Am anfälligsten für Ansteckung und Verbreitung sind Kinder, da sie engen Kontakt mit ihren Mitmenschen suchen und sich oft in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen aufhalten. Meist sind dann auch die Familienangehörigen betroffen.

Wie stellt man Kopflausbefall fest?

Beim Läusebiss gelangen Sekrete über den Speichel in die Kopfhaut, die Rötungen und Juckreiz verursachen und den Betroffenen dazu veranlassen, sich ständig am Kopf zu kratzen. Besonders im Nacken und hinter den Ohren entwickelt sich ein Hautausschlag, der sich eitrig entzünden kann. Als Reaktion auf die Entzündung können Lymphknotenschwellungen im Nacken- und Halsbereich auftreten.

Am Anfang kann es schwierig sein, die Läuse und Nissen auf der Kopfhaut zu erkennen. Hierzu ist oft eine Lupe hilfreich. Die Nissen sind besonders gut im Nacken- und Schläfenbereich sowie hinter den Ohren zu entdecken. Sie sind mit einer wasserunlöslichen Kittmasse am Haarschaft nahe der Kopfhaut verankert. Von Kopfschuppen unterscheiden sie sich dadurch, dass sie fest am Haar haften und nicht abgestreift werden können.

Eine weitere Möglichkeit, Läuse zu entdecken, ist der Läusekamm, bei dem der Abstand der Zinken etwa 0,2 Millimeter beträgt. Damit kämmt man das feuchte, mit einer Pflegespülung behandelte Haar Strähne für Strähne. Nach jedem Kämmen wird der Kamm genau auf eventuell vorhandene Läuse oder Eier untersucht. Der Spezialkamm ist in Apotheken erhältlich.

Besteht der Verdacht auf Kopflausbefall, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Er sichert die Diagnose und leitet eine entsprechende Behandlung ein.

Ansteckungsfähigkeit besteht solange die Betroffenen mit Kopfläusen befallen sind und noch keine angemessene Behandlung bekommen haben.

Was kann man gegen Kopfläuse tun?

Ohne Behandlung verschwinden die Läuse nicht. Um sie sicher zu entfernen, werden in der Regel gleichzeitig verschiedene Maßnahmen eingesetzt und chemische, mechanische und physikalische Wirkprinzipien genutzt.

Gleich nach der Feststellung des Läusebefalls sollte der Kopf mit einem läusetötenden Mittel behandelt werden. Da diese Substanzen nicht alle Nissen vernichten, sollte die Anwendung frühestens nach acht, am besten nach neun bis zehn Tagen wiederholt werden. Bis dahin sind aus den noch vorhandenen Eiern die Larven geschlüpft und die jungen Weibchen haben noch keine neuen Eier gelegt.

Zugelassen für diese Anwendung sind Lösungen mit Pyrethrum, Permethrin und Allethrin. Die Anwendung sollte streng nach Packungsbeilage erfolgen. Das bisher ebenfalls zugelassene Lindan darf laut einer EU-Entscheidung ab 2008 nicht mehr eingesetzt werden.

Durch das Kämmen mit dem schon erwähnten Läusekamm lassen sich die abgetöteten Nissen und Läuse nach der Behandlung aus dem Haar leichter entfernen. Diese Prozedur sollte mehrmals durchgeführt werden.

Des Weiteren gibt es ein neues silikonölhaltiges Präparat zur Behandlung des Kopflausbefalls. Dieser Stoff führt zu einem Erstickungstod der Läuse, aber auch Larven und Nissen sollen abgetötet werden. Erste Untersuchungen zeigen gute Erfolge. Fachleute empfehlen eine zweimalige Anwendung, zum ersten Mal am Tag der Diagnose und zum zweiten Mal nach acht Tagen.

Die Behandlung der entzündlichen Hautveränderungen erfolgt nach Beseitigung der Kopfläuse. Familienangehörige und andere enge Kontaktpersonen müssen ebenfalls auf Kopflausbefall untersucht werden. Bei Kindern unter drei Jahren sowie in der Schwangerschaft und Stillzeit sollten die oben genannten Maßnahmen nur nach ärztlicher Rücksprache angewendet werden.

Die Säuberung von Textilien, Spielzeug und Ähnlichem hat eine eher untergeordnete Bedeutung, da die Übertragung der Läuse in erster Linie durch direkten zwischenmenschlichen Kontakt geschieht. Doch kann zusätzlich eine gründliche Reinigung von Kämmen und Bürsten sinnvoll sein. Ebenso sollten Kleidung, Handtücher und Bettwäsche gewechselt und bei 60 Grad Celsius gewaschen werden.

Fußböden und Polstermöbel, auf denen sich Läuse oder Nissen befinden könnten, lassen sich mit einem Staubsauger gründlich von Haaren reinigen. Stofftiere und textiles Spielzeug können entlaust werden, indem man sie über zwei bis vier Wochen in luftdicht verschlossenen Plastiksäcken aufbewahrt oder zum Beispiel für zwei Tage in Kälteboxen (minus zehn Grad Celsius) lagert.

Von einem Abtöten von Läusen und Nissen durch die Anwendung von Heißluft, zum Beispiel mit einem Fön, wie es manchmal empfohlen wird, ist grundsätzlich abzuraten. Diese Methode ist unzuverlässig und kann außerdem zu starken Schädigungen der Kopfhaut führen. Ein Saunaaufenthalt zur Abtötung der Läuse ist ebenso ungeeignet.

Folgende Fehler in der Behandlung sind zu vermeiden, da sie das Überleben von Eiern, Larven und Läusen begünstigen:

  • Nicht Einhalten der notwendigen Einwirkzeiten des Mittels
  • Zu sparsames Anwenden des Mittels
  • Ungleichmäßige Verteilung des Mittels
  • Zu starke Verdünnung des Mittels im nassen Haar
  • Weglassen der Wiederholungsbehandlung 

Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten?

Treten Kopfläuse in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Kindertagesstätten auf, muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Das Gesundheitsamt wird dann, in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Gemeinschaftseinrichtung und den Eltern der betroffenen Kinder, die notwendigen Maßnahmen vorschlagen.

Tritt bei einem Kind Läusebefall auf, darf es die Schule oder den Kindergarten erst wieder besuchen, wenn nach Meinung eines Arztes oder des Gesundheitsamtes keine Weiterverbreitung der Kopfläuse zu befürchten ist.