Wie oft zum Zahnarzt?
Grundsätzlich gilt: Sie können zweimal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Und vergessen Sie Ihr "Bonusheft für Zahngesundheitsuntersuchungen" nicht.
Auch wenn Sie eine Totalprothese tragen, sollten Sie regelmäßig den Zahnarzt aufsuchen. Er überprüft die Funktion der Prothese und erkennt frühzeitig, wenn die Mundschleimhaut erkrankt ist.
Das Bonusheft
Wer seine Zähne konsequent pflegt und regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zu seinem Zahnarzt geht, wird mit einem Bonus belohnt. Der Zuschuss zum Zahnersatz von der TK fällt dann um einige Prozentpunkte höher aus.
Erwachsene
Ihr Zahnarzt bestätigt die Untersuchung in dem Bonusheft für Zahngesundheitsuntersuchungen. Als regelmäßig gilt mindestens eine Untersuchung im Kalenderjahr, auch bei Vollprothesenträgern.
Kinder und Jugendliche
Kindern ab sechs Jahren stehen bis zu ihrem 18. Geburtstag sogar zwei Vorsorgeuntersuchungen jährlich zu - eine pro Halbjahr. Zwischen zwei Untersuchungen muss ein Abstand von vier Monaten liegen.
Um später einen Bonus zu erhalten, müssen Kinder ab dem Alter von zwölf Jahren eine Vorsorgeuntersuchung pro Halbjahr durchführen lassen. Der Zahnarzt trägt die Untersuchungen ins Bonusheft ein. Das Bonusheft ist in jeder Zahnarztpraxis erhältlich.
Bestätigung der Vorsorgeuntersuchungen
Der Zahnarzt kann Termine, die Sie bei ihm wahrgenommen haben, auch nachträglich im Bonusheft bestätigen. Vor einem Zahnarztwechsel empfiehlt es sich, das Bonusheft vollständig ausfüllen und abstempeln zu lassen. Benötigen Sie Ersatz, wenden Sie sich an Ihren Zahnarzt.