Es gilt Lösungen zu finden, um die zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet einzusetzen, den Pflegeberuf zu stärken und die Digitalisierung in der Pflege voran zu treiben. Nur so wird es gelingen können, auch in Zukunft gute Pflege sicherzustellen.

Auch Nordrhein-Westfalen (NRW) befindet sich auf dem Weg in eine alternde Gesellschaft. Um dieser Herausforderung zu begegnen engagiert sich die TK in NRW und entwickelt im Austausch mit Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis konzeptionell Ansätze um die Pflege zukunftsfähig mitzugestalten.

In ihrem Impulspapier entwirft die TK in NRW Perspektiven für eine höhere Attraktivität und Qualität in der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Politische Impulse Bund

Mit den Pflegestärkungsgesetzen, der Pflegeberufe-Reform und den aktuellen Koalitionsvorhaben (Pflegepersonalstärkungsgesetz und Konzertierte Aktion Pflege) zeigt die Bundespolitik, welchen Weg sie in der Pflege gehen will. NRW befindet sich wie alle anderen Bundesländer inmitten des demografischen Wandels und auf dem Weg in eine alternde Gesellschaft. In NRW gibt es heute schon über 770.000 Pflegebedürftige und ihr Anteil an der Bevölkerung wird weiter zunehmen.

Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) will die Koalition die Lage in der Kranken- und Altenpflege verbessern. Dieses Sofortprogramm für die Pflege zeigt, dass die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen in der Pflege attraktiver zu machen, erkannt wurde. Denn neben Geld und politischem Willen fehlt es vor allem an den nötigen Pflegekräften. Die Konzertierte Aktion Pflege der Bundesregierung legte im Januar 2019 erste verbindliche Ziele fest: Bis zum Jahr 2023 soll die Zahl der Auszubildenden in der Pflege um zehn Prozent steigen. Außerdem wird die Weiterbildung von Pflegehelfern zu Pflegefachkräften in Zukunft vergütet. 

Politische Impulse NRW

Auch die nordrhein-westfälische Landesregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen zur finanziellen und strukturellen Stärkung der Pflege auf den Weg gebracht, beispielsweise den Landesförderplan "Alter und Pflege" des Landes NRW . Dieser Landesförderplan setzt die alten- und pflegepolitischen Ziele der Landesregierung um. Das oberste Ziel ist die Sicherstellung einer guten Versorgung für alle Menschen in NRW, unabhängig von Wohnort, Einkommen und gesellschaftlicher Teilhabe. Demnach müssen die sozialen und pflegerischen Unterstützungssysteme darauf ausgerichtet sein, die Voraussetzungen für eine möglichst lange, selbstständige Lebensführung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu schaffen und zu fördern. Aufgabe ist es, ein Versorgungsangebot für ältere sowie pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, das ihnen in der höchstmöglichen Qualität, Transparenz und Erreichbarkeit zur Verfügung steht. Allein für 2019 standen hierfür 11,26 Millionen Euro zur Verfügung.

Perspektiven

Die TK begrüßt Initiativen zur Sicherstellung der Pflege und sieht auch in NRW vielversprechende Ansätze. Gleichwohl decken sie nicht das ganze Spektrum notwendiger Maßnahmen zur Stärkung der Pflege ab. Vor allem die Aspekte bessere Qualität, größere Attraktivität der Pflegeberufe und stärkere Vernetzung sollen noch mehr Beachtung finden.

Attraktivität der Pflegeberufe stärken und Beschäftigungspotentiale sichern

Fakt ist: Auch in NRW müssen weiterhin mehr Menschen dafür begeistert werden, in der Pflege zu arbeiten. Anderenfalls droht ein Notstand in der Versorgung. Laut Hochrechnungen des Statistischen Landesamtes wird in NRW bis zum Jahr 2050 die Zahl der Menschen, die professionelle Pflege benötigen, auf etwa 943.000 steigen. Das sind rund 20 Prozent mehr als die nordrhein-westfälische Pflegestatistik für 2017 ausweist. Soll das Verhältnis von Pflegebedürftigen zu pflegenden Personen gleich bleiben, muss die Zahl der im Pflegebereich Beschäftigten von derzeit rund 222.000 auf 266.000 ansteigen.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Ausbildungszahlen der Altenpflegefachkräfte seit Einführung der Umlagefinanzierung in NRW im Jahr 2012 innerhalb von sechs Jahren um knapp 90 Prozent auf 18.900 gestiegen sind. Im Rahmen dieser Umlagefinanzierung werden die Ausbildungsvergütungen über einen Ausbildungsfonds finanziert, in den alle Pflegeeinrichtungen des Landes in Abhängigkeit ihrer Größe einzahlen.

Vor diesem Hintergrund ist es eine große Herausforderung, die auf Bundesebene über die Konzertierte Aktion Pflege formulierte Zielsetzung, die Zahl der Auszubildenden in der Pflege um weitere zehn Prozent zu steigern. Auch bei den bereits heute in der Pflege Beschäftigten liegen große, kurzfristig aktivierbare Beschäftigungspotenziale. Viele Pflegekräfte verlassen ihren Beruf nach kurzer Zeit wieder und rund 71 Prozent aller Pflegekräfte in NRW üben ihren Beruf nur in Teilzeit aus.

Ziel muss es sein, die Verweildauern im Beruf zu steigern und die Rahmenbedingungen für die Fachkräfte zu verbessern, um die Vollzeitquoten zu erhöhen. Darüber hinaus gilt es, mehr Menschen für die Ausbildung in der Pflege zu begeistern.

Ein fortschrittliches Beispiel zur Gewinnung neuer Pflegefachkräfte wird auf den Seiten des NRW-Gesundheitsministeriums beschrieben: Das Programm TEP - "Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven öffnen". Das vom Land NRW und dem europäischen Sozialfonds finanzierte Programm TEP ermöglicht in allen Regionen Nordrhein-Westfalens jungen Menschen  eine familienfreundliche Berufsausbildung. In der Städte-Region Aachen bilden zurzeit zwei Pflegeunternehmen alleinerziehende Mütter in Teilzeit aus. Vorteil: Die Auszubildenden haben eine sichere Beschäftigungsperspektive und die Unternehmen gewinnen dringend gesuchte Fachkräfte.

Ein weiteres gutes Beispiel ist das NRW Projekt "Care for integration". Über ein zertifiziertes Schulungsangebot der Landesgruppe NRW des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. und der Akademie für Pflegeberufe und Management gGmbH wird Arbeitssuchenden mit Migrationshintergrund und Geflüchteten die Integration in Deutschland ermöglicht. Das Projekt bietet die Möglichkeit zum Erwerb von deutschen und berufsspezifischen Sprachkenntnissen, eines Hauptschulabschluss und einer Ausbildung als Altenpflegehelfer. Im Anschluss ist eine Weiterqualifikation zur Altenpflegefachkraft möglich.

Die TK begrüßt die Maßnahmen der Bundes- und NRW-Landesregierung, mehr Menschen für einen Pflegeberuf zu begeistern. In ihrem Positionspapier fordert die TK einen Masterplan für die Pflege, um die Attraktivität des Pflegeberufes zu stärken. Dabei sollen sowohl Berufseinsteiger als auch bereits ausgebildete Fachkräfte miteinbezogen werden. Eine bessere Vergütung spielt dabei genauso eine Rolle, wie flexiblere Arbeitszeitmodelle, Anreize zur Weiterbildung und neue Karrieremöglichkeiten sowie Aufgabenfelder.

Pflegeberatung - Angebote vernetzen

Angesichts der demografischen Entwicklung wächst auch der Beratungsbedarf der Menschen zum Thema Pflege weiter. NRW verfügt in den Bereichen Pflegeberatung, Angehörigenunterstützung und Pflegeselbsthilfe über vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote. Wichtig ist es, diese Angebote zu vernetzen und den Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Orientierungshilfen zur Verfügung zu stellen, die ihnen die Auffindbarkeit von Beratungs- und Unterstützungsangeboten erleichtern.

Über das Internetportal und die Hotline des Pflegewegweisers NRW können sich Ratsuchende einen schnellen Überblick über passende Beratungs- und Hilfsangebote in der Nähe ihres Wohnortes verschaffen.

Darüber hinaus wurden in 2019 aus der bisherigen Landesinitiative Demenz-Service NRW die neue Struktur der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz vom Land NRW und den nordrhein-westfälischen Pflegekassen überführt und weiterentwickelt. Ziel dieser gemeinsamen Initiative zur Strukturentwicklung ist es, über die Regionalbüros haupt- und ehrenamtliche Akteure rund um die Themen Alter, Pflege und Demenz zu unterstützen und so den Pflegebedürftigen in NRW auch weiterhin ein selbstbestimmtes und teilhabeorientiertes Leben zu ermöglichen.

Mit umfassenden Qualitätsprüfungen gute Pflege stärken

Die Qualitätsprüfungen bilden eine Einheit aus Prüfung, Beratung und Empfehlung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung. Zum 1. November 2019 haben die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege die seit Jahren kritisierte Bewertung von Pflegeeinrichtungen abgelöst. Mit den neuen Qualitätsprüfungen haben sich die Prüfinhalte und der Prüffokus verändert. Insbesondere die Qualität der Bewohnerversorgung steht fortan im Mittelpunkt. Die TK sieht den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der externen Qualitätsprüfung in der vollstationären Pflege weiter in einer starken Rolle. 

Humanität in der Pflege als zentrale Aufgabe

Jeden Tag engagieren sich viele Menschen in NRW einfühlsam und empathisch für das Wohl der zu Pflegenden. Es ist eine große Herausforderung, im Routinebetrieb alltäglicher Pflege immer wieder neu die Individualität von Pflegebedürftigen wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Denen, die dies täglich tun, ist unsere Gesellschaft zu Dank und Anerkennung verpflichtet.

Doch bedauerliche Fehler Einzelner, persönliche Gleichgültigkeit oder das Versagen in Führung und Kontrolle lassen in einer modernen Mediengesellschaft häufig das Bild von regelhaft skandalösen Zuständen in der Pflege entstehen. Dies ist falsch, aber jeder Fall ist einer zu viel. Den Heimaufsichten und dem MDK kommt daher die wichtige Funktion zu, auf Missstände hinzuweisen und diese abzustellen.