Das Honorar der Vertragsärzte
Position aus Saarland
Aus den mit einer bestimmten Punktzahl und festen Beträgen bewerteten ärztlichen Leistungen ergibt sich eine Gebührenordnung mit fixen Euro-Beträgen.
Die letzte grundlegende Reform der vertragsärztlichen Vergütung erfolgte Anfang 2009 mit der Einführung des Gesundheitsfonds. Mit leichten Modifizierungen gelten die Grundzüge der damaligen Änderungen bis heute. Mit der damaligen Reform wurden wesentliche Forderungen aus der Ärzteschaft erfüllt.
Jede ärztliche Leistung ist mit einer bestimmten Punktzahl versehen. In Kombination mit einem von vornherein festgesetzten Punktwert in Cent ergibt sich eine Gebührenordnung mit fixen Euro-Beträgen. Im Ergebnis erhielten die Vertragsärzte auch im Saarland einen deutlichen Honorarzuwachs.
Derzeitige Bestandteile des ärztlichen Honorars
- das individuelle Praxisbudget, das die Kassenärztlichen Vereinigungen festlegen
- die gestaffelte Vergütung für Leistungen, die das Praxisbudget überschreiten
- die extrabudgetären Leistungen (z. B. Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen)
Bis zu einem bestimmten Honorarvolumen erhält der Arzt für alle Leistungen immer den vollen Preis. Überschreitet er sein Praxisbudget, erhält er nicht mehr den vollen, sondern einen abgestaffelten Preis. Die Verteilung des Honorars unter den niedergelassenen Ärzten ist Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern.
Ein weiterer Honorarbestandteil sind die "extrabudgetären Leistungen", die auch zu einem festen Preis und ohne Mengenbegrenzung abgerechnet werden können. Diese Honorarbestandteile haben je nach Arztgruppe einen bedeutenden Anteil am Gesamteinkommen. Zusätzliche - oft bedeutende - Einnahmequellen sind die Privatpatienten und die Individuellen Gesundheitsleistungen (IGEL).
Bewertung der TK-Landesvertretung Saarland
Immer wieder werden weitere Änderungen bei der vertragsärztlichen Vergütung eingefordert. Dies beinhaltet auch Überlegungen, die unterschiedlichen Honorarsysteme von gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu vereinheitlichen. Für die TK sollte jede mögliche neue Struktur die folgenden fünf Anforderungen erfüllen.
Fünf Anforderungen an ein neues Vergütungssystem für Ärzte
1.Transparenz der Vergütungshöhe und -gestaltung Zahlen
Die konkrete Höhe des Honorars zu ermitteln, ist bislang sehr kompliziert und für den einzelnen Arzt nur schwer nachvollziehbar. Darunter leidet die Akzeptanz des Systems. Mit jeder Honorarreform sind Komplexität und Intransparenz weiter gewachsen. Aufgrund dieser Komplexität sind Veränderungen an Teilen des Systems in ihren Folgen oft nicht mehr abschätzbar. Eine nachvollziehbare Zusammensetzung der Vergütung ist daher eine wichtige Anforderung an ein neues System.
2. Patientenorientierung und Verteilungsgerechtigkeit
Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass das Geld an die richtige Stelle fließt. Zum einen muss ein angemessenes Vergütungssystem dem Arzt ermöglichen, sich auf die komplexeren und chronischen Erkrankungen zu konzentrieren. Hierzu bedarf es adäquater Leistungsanreize. Dies kann durch Einzelleistungen und - soweit möglich - durch Pauschalierungen für klar definierte Leistungspakete bei entsprechenden Krankheitsbildern erfolgen. Außerdem müssen ungerechtfertigte Verzerrungen der Honorare zwischen den Arztgruppen reduziert werden. Dazu ist zum Beispiel die Diskussion notwendig, ob über eine Aufwertung der sprechenden Medizin ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der zeitlich aufwändigen patientennahen Versorgung einerseits und der apparativen Medizin andererseits hergestellt werden kann.
3. Sektorenübergreifende Vergütungselemente
An den Schnittstellen zwischen den Versorgungssektoren - insbesondere zwischen ambulant und stationär - entstehen Informations- und Behandlungsbrüche sowie ökonomisch unterschiedliche Anreize. Ein überarbeitetes System ambulanter Honorare sollte so viele Elemente wie möglich einführen, die zu einer vergleichbaren Vergütung unabhängig vom Versorgungssektor führen. Die stationäre DRG-Systematik mit ihrer Orientierung an Krankheitsbild und -schwere des einzelnen Patienten kann dabei ein Ausgangspunkt sein.
4. Förderung von Qualität
Eine gute Qualität der Behandlung sollte besonders honoriert werden. Im jetzigen System gibt es dafür kaum Ansätze. Bisher liegen auch zu wenige akzeptierte und gesicherte Erkenntnisse darüber vor, welche Kriterien oder Kennzahlen geeignet sind, Qualität abzubilden. Daher sind zunächst entsprechende Kriterien zu identifizieren, auf deren Basis dann Anreize für hochwertige Spitzenmedizin gesetzt werden können. Ferner ist die Frage zu klären, ob eine entsprechende Vergütung lediglich als zusätzlicher Anreiz (Bonus) gezahlt werden soll oder auch bei Nicht-Einhalten der Qualitätskriterien ein Abschlag auf das Honorar möglich ist (Malus). Werden beide Komponenten etabliert, ist es möglich, die Behandlungsqualität auch in der Honorierung zu berücksichtigen.
5. Begrenzung von medizinisch nicht indizierten Leistungsausweitungen
Die Verteilung der ärztlichen Honorare muss eine ausreichende, qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten ermöglichen. Darüber hinaus muss aber auch sichergestellt sein, dass eine medizinisch nicht begründete Zunahme von Leistungen unterbleibt, die dem Patienten unter Umständen eher schaden als nutzen.