Informationen zur Selbsthilfeförderung
Artikel aus Rheinland-Pfalz
Die Techniker Krankenkasse fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen.
Die Selbsthilfebewegung in Rheinland-Pfalz nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein.
Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützen wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
In einem Gespräch mit Johannes Schweizer, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, erläutert Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung, weshalb die TK die Selbsthilfearbeit für unverzichtbar hält und was es bei der Beantragung von Projekten zu beachten gilt.
YouTube-Videointerview: Jörn Simon im Austausch mit Studio Selbsthilfe
Förderung der Selbsthilfearbeit
Die TK ist als größte bundesweite Kasse einer der Hauptfinanziers der Selbsthilfeförderung. Im Jahr 2025 stellt die TK mehr als 15 Millionen Euro dafür bereit. Davon gehen 70 Prozent der Gelder in die Pauschalförderung. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder weitergegeben. Damit werden sowohl die Landesverbände- und Organisationen, als auch die örtlichen Selbsthilfegruppen- und kontaktstellen gefördert.
Für die kassenindividuelle Projektförderung von landesweiten Selbsthilfeorganisationen verbleiben 15 Prozent der Fördermittel im Land. Weitere 15 Prozent gehen an bundesweite Organisationen. Bei dieser Förderung legt die TK gezielt den Fokus auf innovative und technisch unterstützende Projekte in der Selbsthilfe. Folgende landesweite Selbsthilfeorganisationen wurden im Jahr 2024 von uns gefördert:
Fördermittelempfänger 2024-RP (PDF, 108 kB)Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen und landesweiter Selbsthilfekontaktstellen
Örtliche und regional tätige Selbsthilfegruppen werden in Rheinland-Pfalz pauschal gefördert. Diese Pauschalförderung wird für alle Krankenkassen von der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz" umgesetzt. Örtliche Selbsthilfegruppen stellen daher bei der Gemeinschaftsförderung einen Antrag. Dies betrifft ebenso landesweite Selbsthilfekontaktstellen.
Ansprechpartner für landesweite Selbsthilfekontaktstellen und der örtlichen Selbsthilfegruppen
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
c/o AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Virchowstr. 30
67304 Eisenberg
Telefon 02 61 - 39 04-240
Projektförderung von Landesorganisationen
Die TK landesweite Selbsthilfeorganisationen und hat dabei ein besonderes Interesse an innovativen und technisch unterstützenden Projekten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, die nachhaltig wirken und helfen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Beispielsweise fördern wir gerne die Entwicklung von internetgestützten Angeboten, wie IT- unterstützte Veröffentlichungen, Kampagnen oder Apps. Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.
Wenn Sie Ideen oder Fragen haben, sprechen Sie uns bitte auch schon im Vorfeld einer Beantragung an. Die "Förderwelle" für das Jahr 2025 startet ab sofort. Bitte senden Sie uns Ihren kompletten Antrag bis spätestens Ende März 2025 zu. Bitte nutzen Sie für die Antragsunterlagen ausschließlich unsere Postfachadresse. Außerdem bitten wir Sie, den Antrag nicht zu heften.
Im April 2025 entscheiden wir anhand aller vorliegenden Anträge abschließend über eine Förderung.
Für die Abrechnung Ihrer Projekte verwenden sie bitte den aktuellen Verwendungsnachweis und fügen sie, soweit erforderlich, die Belege bei.
Ansprechpartner für die Projektförderung auf Landesebene
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Holger Dieter
Postfach 10 01 29
55132 Mainz
Telefon 061 31 - 917-419
Fax 0800 - 285 85 89-503 47
Weiterführende Informationen und Hinweis:
Vor dem Ausfüllen des Antragsformulars und des Verwendungsnachweises muss das Formular erst runtergeladen und gespeichert werden. Wenn dieser Schritt nicht vollzogen wird, funktionieren die Ausfüll- und die Rechenfunktion im Formular nicht korrekt.