Ziele und Vorhaben der neuen Landesregierung
Artikel aus Hessen
Schwarz-Rot hat sich viel vorgenommen - auch in der Gesundheitspolitik. Doch was ist von den Plänen zu halten? Wie die TK auf den Koalitionsvertrag blickt.
Zehn des insgesamt 200 Seiten umfassenden schwarz-roten Koalitionsvertrag beschäftigen sich mit den Themen Gesundheit und Pflege. Die grundsätzliche Zielrichtung ist aus Sicht der TK überwiegend positiv. Doch es gibt durchaus an einigen Stellen noch Unklarheiten.
Digitale Gesundheit: Landesregierung zeigt sich offen wie nie
Schwarz-Rot hat sich darauf verständigt, dass Hessen die Chancen der Digitalisierung für Gesundheit und Pflege ergreifen will. Die Digitalisierung soll genutzt werden, um eine gute Versorgung aufrechtzuerhalten und die Entbürokratisierung voranzutreiben. Die neue Landesregierung verspricht, die Verbreitung und Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu fördern. Darüber hinaus werden auch einige konkretere Digitalisierungsvorhaben im Koalitionsvertrag erwähnt.
So sollen beispielsweise die Themenbereiche Gesundheit und Pflege mit in das Landesprogramm für Künstliche Intelligenz (KI) "HessianAI" integriert, das Projekt "Smart Hospital NRW" auf Hessen übertragen und die Digitalisierung zum verpflichtenden Teil der Aus-, Weiter- und Fortbildung aller Gesundheitsberufe werden. Außerdem soll das Kompetenzzentrum für Telemedizin und eHealth so aufgestellt werden, dass es als neutrale Stelle eHealth-Projekte weiterentwickeln, koordinieren und zwischen allen daran Beteiligten vermitteln kann. Das bestehende Landes-Förderprogramm "DIGIAmbulant" soll optimiert und fortgesetzt werden.
Bewertung: Der Koalitionsvertrag ist erfreulicherweise sehr digitalaffin und nicht wie in der Vergangenheit von datenschutzkritischen Tönen geprägt. Neben dem Willen, einen Beitrag zur Verbreitung der ePA zu leisten, ist insbesondere der explizite digitalisierungsfreundliche Anspruch der Landesregierung zu begrüßen.
Durch den Einsatz von KI im Gesundheitswesen sind in den kommenden Jahren bahnbrechende Entwicklungen möglich. Es ist daher sinnvoll, diesen Bereich in das hessische Programm für künstliche Intelligenz mitaufzunehmen. "HessianAI" hat explizit zum Ziel, die KI-Grundlagenforschung mit Praxisbezug zu fördern. Bislang waren hier jedoch lediglich das Digitalisierungs-, das Wissenschafts- und das Wirtschaftsministerium beteiligt.
In Hessen eine Initiative nach dem Vorbild des Projekts "Smart Hospital NRW" auf den Weg zu bringen, ist in diesem Zusammenhang genauso wichtig. Im Nachbarbundesland entwickeln das Fraunhofer-Institut und die Universitätsmedizin Essen - unter der Federführung der Landesregierung - KI-basierte Anwendungen für den klinischen Alltag. Im Rahmen von Veranstaltungen und Workshops werden die Arbeitsergebnisse in regelmäßigen Abständen präsentiert und gemeinsam diskutiert, wie sich das Erarbeitete auf andere Krankenhäuser übertragen lässt. Auch in Hessen gibt es Universitätsklinika und zahlreiche Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen, mit denen sich etwas Vergleichbares aufbauen ließe.
Zu begrüßen ist auch die geplante Verankerung des Themas Digitalisierung in der Aus-, Weiter- und Fortbildung des Gesundheitspersonals. Das wird dafür sorgen, dass Berührungsängste vor neuer Technik sinken und niemand im Digitalisierungsprozess abgehängt wird.
Damit digitale Projekte zum Erfolg geführt werden können, bedarf es oft einer moderierenden beziehungsweise koordinierenden Stelle, die vermittelt, Projekte begleitet und sicherstellt, dass die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt werden. Diese Rolle kann in der Tat das Kompetenzzentrum für Telemedizin und eHealth (KTE) als neutrale und von allen Beteiligten akzeptierte Stelle übernehmen. Dafür muss es jedoch weiter ausgebaut und vom Land mit weiteren Kompetenzen ausgestattet werden. Aktuell befasst sich das Zentrum lediglich mit der Digitalisierung von Arztpraxen und unterstützt diese beispielsweise bei der Einführung von Videosprechstunden. Die Zuständigkeit für das KTE verbleibt auch in dieser Legislaturperiode im Digitalisierungsministerium. Der Erfolg des Vorhabens, das Zentrum zum Vermittler zu machen, wird also auch davon abhängen, wie gut das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) künftig mit dem Digitalisierungsministerium zusammenarbeitet.
Die TK ist auch der Ansicht, dass das von der ehemaligen schwarz-grünen Landesregierung im vergangenen Jahr ins Leben gerufene Förderprogramm "DIGI-Ambulant", mit dem unter anderem niedergelassene Hebammen, (Zahn-)Ärztinnen/Ärzte oder ambulante Pflegedienste Mittel für Hard- und Software vom Land erhalten konnten, angepasst werden muss. Bislang konnten sich die genannten Berufsgruppen wahllos auf die Förderung bewerben. Es war nicht erkennbar, ob und welche Strategie die alte Landesregierung mit diesem Programm verfolgt hatte. Die Mittel waren sicherlich eine Unterstützung für die einzelnen Praxen, die beispielsweise einen Tablet-Computer vom Land finanziert bekamen, aber für eine nachhaltige und vor allem flächendeckende Vernetzung braucht es mehr als nur die Förderung von kleinen praxis-individuellen Lösungen.
Hessens Kliniken: Gespannt darauf, wie "konstruktiv" Schwarz-Rot die Klinikreform wirklich begleiten wird
Die neue Landesregierung erkennt an, dass eine grundsätzliche Reform der Krankenhauslandschaft unerlässlich ist. Hierbei müssten Bedarf und Qualität in den Mittelpunkt gestellt werden. Die Landesregierung kündigt an, den Prozess rund um die Krankenhausreform konstruktiv begleiten zu wollen. Der hessische Krankenhausplan soll neu konzipiert werden und sich an Leistungsgruppen orientieren.
Die Investitionskostenzuschüsse sollen auf 550 Mio. jährlich erhöht werden (2023: 390 Mio.). Im Zusammenhang mit der Klinikreform will die Landesregierung die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern fördern. Das landeseigene Onkologiekonzept - das eine klinikübergreifende Zusammenarbeit im Bereich Krebsbehandlungen ermöglicht - soll weitergeführt und als Grundlage für weitere Konzepte zu anderen Erkrankungen dienen.
Bewertung: Die TK begrüßt, dass die neue Landesregierung weder die Notwendigkeit der Klinikreform als Ganzes noch die Fokussierung auf Bedarf und Qualität in Frage stellt. Auch, dass sich Schwarz-Rot zur Einführung von Leistungsgruppen als das maßgebliche Instrument für die künftige Krankenhausplanung bekennt, ist nicht selbstverständlich und daher positiv hervorzuheben. Bundesweit einheitlich definierte Leistungsgruppen, die an verpflichtende Qualitätsmerkmale gekoppelt sind, stellen auch aus Sicht der TK ein geeignetes Instrument dar, um die Versorgungsqualität zu steigern. Schwarz-Rot hat im Vertrag festgehalten, dass sich die künftige Krankenhausplanung an Qualität und Bedarf orientieren soll. Interessant ist, dass die Koalition den Grad der Digitalisierung der Krankenhäuser als ein Qualitätsmerkmal hier besonders hervorhebt.
Bislang ist das Land im Rahmen seiner Krankenhausplanung vor harten Entscheidungen meist zurückgeschreckt. Zu solchen wird es im Zusammenhang mit der Umsetzung der Klinikreform aber unweigerlich kommen. In der Bevölkerung wird dies sicherlich nicht immer wohlwollend aufgenommen werden. Es ist daher bemerkenswert, dass die Landesregierung im Koalitionsvertrag eigens erwähnt, dass die Klinikreform eine besondere Kommunikation gegenüber den Bürginnen und Bürgern erforderlich macht.
Die Ankündigung, die Investitionskostenförderung weiter zu erhöhen, überrascht positiv. Hessen gehört bereits jetzt zu den Bundesländern, das am meisten in seine Kliniken investiert. Vor allem in den letzten Jahren gingen die zur Verfügung gestellten Investitionsmittel stetig nach oben. Dennoch reichen die Mittel nicht aus, um einen jahrzehntelangen Investitionsstau zu beheben. Aus Sicht der TK wäre es im Zusammenhang mit der Klinikreform ratsam, von der bisherigen pauschalen Investitionskostenförderung abzurücken und zur Einzelförderung zurückzukehren. Wenn wieder jede Klinik eigens einen Antrag beim Land stellen müsste, um an Investitionsmittel für ein bestimmtes Bauvorhaben oder eine Anschaffung zu kommen, könnte Schwarz-Rot sicherstellen, dass nur Projekte mit Landesmitteln gefördert werden, die sich im Einklang mit der Klinikreform befinden. Mit einem Festhalten an der pauschalierten Investitionsförderung, bei der jedes Haus jedes Jahr einen festen Betrag erhält, gäbe die Landeregierung ein wichtiges Steuerungsinstrument aus der Hand.
Das hessische Onkologiekonzept wurde bereits 2010 auf Initiative der Landesregierung ins Leben gerufen. Es sieht vor, dass alle Kliniken, die Krebspatientinnen und -patienten behandeln, ihre Arbeit stärker miteinander abstimmen. Hessenweit verteilt gibt es acht Krankenhäuser, die das Land damit beauftragt hat, die klinikübergreifende Zusammenarbeit in ihren jeweiligen Regionen zu koordinieren. Alle anderen Kliniken sind aufgefordert, sich regelmäßig mit dem für ihre Region zuständigen koordinierenden Krankenhaus über ihre Krebsfälle auszutauschen. In sogenannten "Tumorkonferenzen" stimmen die Klinken beispielsweise gemeinsam Therapiepläne ab. Das Konzept ist mittlerweile etabliert und trägt aus Sicht der TK zu einer Verbesserung der Patientenversorgung bei. Die geplante Erarbeitung weiterer Konzepte für andere Erkrankungen ist daher sinnvoll.
Vorangegangenen Landesregierungen ist es leider nie gelungen, auch den ambulanten Sektor in das Onkologiekonzept miteinzubinden. Dieses sinnvolle Vorhaben scheint Schwarz-Rot nun endgültig aufgegeben zu haben: Im Koalitionsvertrag ist nun nur noch die Rede von einer klinikübergreifenden Zusammenarbeit.
Ambulante Versorgung: Landesregierung kündigt spannenden Ansatz für die Bedarfsplanung an
Die neue Landesregierung will die Bildung von MVZs durch Ärztegemeinschaften, Kommunen oder gemeinnützige Träger insbesondere dort, wo die herkömmliche ambulante Versorgung nicht mehr gesichert werden kann, unterstützen. Investorengeführte MVZ werden nicht grundsätzlich abgelehnt, aber kritisch eingestuft. Zudem will sich die Landesregierung für eine kleinteiligere Bedarfsplanung einsetzen und diese mit Blick auf Telemedizin, digitale Sprechstunde und Fernbehandlung weiterentwickeln. Die Landesregierung möchte zudem die Delegation von ärztlichen Leistungen sowie die Kompetenzerweiterung anderer Gesundheitsberufe unterstützen.
Bewertung: Auch in Hessen wird es - gerade im ländlichen Raum - zunehmend schwieriger, freie Arztsitze zu vergeben. MVZ gelten als attraktive Arbeitgeber - vor allem für junge Ärztinnen und Ärzte. Die Landesärztekammer Hessen befragt seit 2009 alle hessischen Absolventinnen und Absolventen eines Medizinstudiums über deren berufliche Pläne. Die Ergebnisse dieser Umfragen zeigen immer wieder eindeutig, dass eine Anstellung im ambulanten Bereich immer beliebter wird. Mit der eher kritischen Haltung gegenüber investorengeführten MVZ folgt Schwarz-Rot dem aktuellen Trend. Die TK hingegen spricht sich dafür aus, dass auch investorengeführte MVZ weiterhin ihren Platz in der ambulanten Versorgung haben können. Allerdings nur dann, wenn ein einzelner Betreiber innerhalb einer Region keine marktbeherrschende Stellung einnimmt und sich nicht nur auf renditestarke Leistungen konzentriert.
Besonders zu begrüßen ist die angekündigte Berücksichtigung von Telemedizin und digitaler Sprechstunde bei der Bedarfsplanung. Damit würde Hessen eine bundesweite Vorreiterrolle einnehmen. Bislang wird nirgendwo sonst in der Bedarfsplanung in Betracht gezogen, dass gegebenenfalls Ärztinnen und Ärzte, die sich physisch in gut versorgten städtischen Gebieten befinden, Patientinnen und Patienten in unterversorgten ländlichen Regionen telemedizinisch mitbetreuen. Unklar bleibt jedoch, wie und wie weit das Land Einfluss auf die ärztliche Bedarfsplanung nehmen kann. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Selbstverwaltung (Kassenärztliche Vereinigung und Gesetzliche Krankenversicherung), die sich wiederum an bundeseinheitliche Regelungen halten muss.
Die Delegation ärztlicher Leistungen an beispielsweise Versorgungsassistenzen stellt aus Sicht der TK eine gute Möglichkeit zur Entlastung - vor allem der Hausarztpraxen - dar. Auch hier ließen sich gut die Chancen der Digitalisierung gut nutzen: Nicht-ärztliche Versorgungsassistentinnen und -assistenten könnten vor Ort bei den Patientinnen und Patienten Hausbesuche, Routinekontrollen oder Beratungen durchführen - mit Unterstützung durch Telemedizin. Bei Bedarf wäre es der Assistenz so möglich, sich via Videotelefonie mit den Ärztinnen und Ärzten zu verbinden, um medizinischen Rat einzuholen.
Notfallversorgung: Geht Hessen hier als bundesweites Vorbild voran?
Die Landesregierung kündigt an, flächendeckend ein Telenotarztsystem einzuführen. Außerdem soll das Konzept "Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung" (SaN) erweitert und ebenfalls mit dem Telenotarztsystem verknüpft werden.
Bewertung: Aktuell werden in Hessen in zahlreichen Kreisen unterschiedliche Telenotarztsysteme getestet, die alle parallel und unkoordiniert nebeneinander existieren. Eine Zusammenführung zu einem Gesamtkonzept ist daher sehr sinnvoll.
Das hessische SaN-Projekt, das aktuell in drei Landkreisen getestet wird, sieht unter anderem vor, dass ein Rettungswagen in leichten Fällen nicht ein Krankenhaus, sondern auch eine Arztpraxis ansteuern kann. Das Projekt ist aus Sicht der TK sehr sinnvoll und könnte eine Blaupause für die bevorstehende Notfallreform darstellen.
Psychische Versorgung: Mehr Psychotherapeutensitze zu schaffen, ist nicht die Lösung
Ambulante Behandlungsplätze sollen erweitert werden. Vom G-BA erwartet die neue Landesregierung, dass dieser die Bedarfsplanungsrichtlinie dem tatsächlichen Bedarf anpasst. Auch die Struktur der Zulassungsbezirke der Psychotherapeutinnen/-therapeuten gilt es nach Ansicht von Schwarz-Rot zu überprüfen.
Bewertung: Einfach nur mehr Therapeutensitze zu schaffen, löst die Probleme in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung nicht. Es muss vielmehr an verschiedenen Stellschrauben gedreht werden. Beispielsweise könnten Psychotherapeutinnen und -therapeuten verpflichtet werden, mindestens die Hälfte ihrer freien Kapazitäten an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung zu melden. Diese unterstützt die Patientinnen und Patienten dann dabei, einen Therapeuten/eine Therapeutin zu finden.
Die telefonische Erreichbarkeit psychotherapeutischer Praxen wird in der Regel durch die Therapeutinnen und Therapeuten persönlich sichergestellt. In den dafür reservierten Zeiten kann keine Therapie stattfinden. Deshalb sollten die Therapeutinnen und Therapeuten verpflichtet werden, zumindest stundenweise eine Hilfskraft einzustellen oder auf einen externen Dienstleister zur Terminvereinbarung zurückzugreifen.
Zudem sollten die Möglichkeiten von Video-Sprechstunden und Gruppentherapien deutlich ausgeweitet werden.
Pflege: "Denkfabrik Pflege" bringt hoffentlich innovative Ansätze
Die Landesregierung kündigt an, ein Landespflegegeld einzuführen. Außerdem sollen Gemeindepflegekräfte flächendeckend etabliert werden. Die Pflegestützpunkte sollen digitalisiert werden, damit diese Beratungen auch online anbieten können. Darüber hinaus plant die neue Landesregierung die Schaffung einer "Denkfabrik Pflege", in der Politik, Wissenschaft und Praxis gemeinsam an Lösungsansätzen für die Herausforderungen der Zukunft arbeiten. Die Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse soll vereinfacht und beschleunigt werden. Hessenweit sollen mehr Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflegeplätze geschaffen werden. Außerdem will sich das Land stärker als bislang an den Investitionskosten der stationären Pflegeheime beteiligen. Dabei soll vor allem die energetische Sanierung sowie die Anschaffung von Hard- und Software gefördert werden.
Bewertung: Die Landesregierung hat sich in der Pflege viel vorgenommen, wobei viele Ideen erst noch mit Leben gefüllt werden müssen. Beim Landespflegegeld orientiert sich die Koalition vermutlich am bayerischen Modell, wonach Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 im Jahr 1.000 Euro vom Land erhalten.
Gemeindepflegekräfte gibt es vereinzelt in Hessen bereits seit 2018 - finanziert von der Landesregierung. Gemeindepflegekräfte sind Menschen, die Seniorinnen und Senioren bei Alltagstätigkeiten unterstützen oder ihnen einfach nur Gesellschaft leisten. Das Modell kann in bestimmten Regionen tatsächlich zu Entlastungen führen.
Dass die Pflegestützpunkte künftig auch virtuelle Gesprächsangebote anbieten sollen, ist zu begrüßen. So können sich die Pflegebedürftigen und deren Angehörige Wege sparen und die Zentren können mehr Menschen beraten.
Die angekündigte "Denkfabrik Pflege" beobachtet die TK mit Spannung. Im Handlungsfeld Pflege werden neue innovative Antworten dringend gebraucht. Es wäre begrüßenswert, wenn die Denkfabrik dazu einen Beitrag leistet. Es wäre allerdings schade, wenn es am Ende "nur" auf einen "Runden Tisch" hinausliefe, der zwar regelmäßig tagt, aber keine umsetzbaren neuen Ideen entwickelt.
Bei der Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse hat die Landesregierung ein wichtiges Handlungsfeld identifiziert, bei dem es wirklich "Druck im Kessel" zu geben scheint. Medienberichten zufolge sollen sich, seit das neue Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege diesen Aufgabenbereich übernommen hat, die Verfahren deutlich verlangsamt haben.
Die geplante Schaffung von weiteren Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflegeplätzen ist zur Entlastung pflegender Angehöriger ebenfalls zu begrüßen. Auch hier könnte das Land die Chancen der Digitalisierung nutzen: Eine digitale "Heimfinder"-Plattform, in der Pflegebedürftige, Angehörige und Leistungserbringer tagesaktuell freie Plätze einsehen können, wäre für alle Betroffenen eine wertvolle Hilfe.
Dass die Landesregierung ankündigt, sich mehr an den Investitionskosten der Pflegeheime beteiligen zu wollen, ist zu unterstützen. So können zum einen die Heimkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner gesenkt und zum anderen die Heime tatsächlich modernisiert werden. Es ist positiv hervorzuheben, dass die Landesregierung hier von sich aus Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung fördern will.
Ansprechpartnerin Presse
X: https://x.com/tkinhe
LinkedIn: https://linkedin.com/
Blog: https://wirtechniker.tk.de/