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Arbeitnehmer können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben oder wenn sie durch eine gesetzliche Verpflichtung einem öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk angehören und Mitglied einer berufsständischen Kammer sind (zum Beispiel Ärzte).

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Zur Frage, ob es sinnvoll ist, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen oder nicht, rät die Deutsche Rentenversicherung:

"Bevor Minijobber sich von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich informieren, welche Auswirkungen dies auf ihre soziale Absicherung hat. Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann etwa dazu führen, dass eine bereits erworbene Absicherung im Invaliditätsfall wieder wegfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten."

Weitere Entscheidungshilfen sind zum Beispiel bei der Stiftung Warentest zu finden oder auf der Seite der Minijobzentrale.