Ja. Wer krankenversicherungsfrei ist, kann unter Umständen wieder versicherungspflichtig werden - und sich in manchen Fällen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Weitere Details
Krankenversicherungsfreie Beschäftigte werden wieder versicherungspflichtig, wenn
- das Entgelt die Versicherungspflichtgrenze (eigentlich: Jahresarbeitsentgeltgrenze - JAEG) im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend unterschreitet - zum Beispiel, weil die Person ihre Arbeitszeit reduziert. Das gilt auch für Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
- sich die Versicherungspflichtgrenze zum Jahreswechsel erhöht und das Entgelt ab dem 1. Januar die Grenze deshalb nicht mehr überschreitet.
Mit einem Antrag an ihre Krankenversicherung können sich diese Beschäftigten dann oft von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Nicht wieder versicherungspflichtig wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, wenn sie bzw. er die Beschäftigung nur vorübergehend unterbricht und dabei Entgeltersatzleistungen erhält, wie zum Beispiel Kranken- oder Übergangsgeld.