Kontakt

Um die medizinische Versorgung von Mitarbeitenden und ihrer mitreisenden Familienangehörigen im Ausland sicherzustellen, können Sie als Arbeitgeber eine private Zusatzversicherung abschließen. Dies ist empfehlenswert, denn Sie müssen alle Kosten zunächst übernehmen, die durch die medizinische Versorgung entstehen.

Weitere Details

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle im Ausland anfallenden Kosten für die medizinische Behandlung Ihrer entsandten Mitarbeitenden und begleitenden oder besuchenden mitversicherten Familienangehörigen in voller Höhe zu übernehmen. 

Die Kosten, die in Deutschland entstanden wären, können Sie sich anschließend von der Krankenkasse Ihrer Mitarbeitenden erstatten lassen. Zur Wahl stehen dabei Auslandsvollkosten- oder Restkostenversicherungen .