Viele Zahlungen zur betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und beitragsfrei. Denn der Gesetzgeber hat dafür hohe Freibeträge beschlossen. Bei einer Direktzusage des Arbeitgebers können die Zahlungen sogar komplett steuer- und beitragsfrei sein.
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Bei dieser Form der betrieblichen Altersversorgung verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, die vereinbarte Rente später selbst an ihn auszuzahlen. Dafür legt er eine Pensionsrückstellung an. Der Arbeitgeber kann auch eine Unterstützungskasse gründen, die für ihn die betriebliche Altersversorgung abwickelt. Steuer- und beitragsfrei ist die Direktzusage immer dann, wenn der Arbeitgeber allein für die Zahlungen aufkommt.
Sobald ein Arbeitnehmer jedoch aus seinem Gehalt Zahlungen für die betriebliche Altersversorgung aufbringt - zum Beispiel durch Entgeltumwandlungen -, sind sie ein Teil des steuerpflichtigen Arbeitsentgelts. Dafür gibt es aber meist hohe Freibeträge, ebenso für die Beiträge zur Sozialversicherung.