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TK-Zusatzbeitragssatz

Aktuell (2024) liegt der Zusatzbeitragssatz der TK bei 1,2 Prozent. Die finale Entscheidung über den neuen TK-Zusatzbeitragssatz 2025 trifft der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2024. 

Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbetragssatz

Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe und wird jährlich neu berechnet. Ein Expertengremium schätzt dafür jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest. 

Durchschnittlicher gesetzlicher Zusatzbeitragssatz 2025 und vorherige Jahre

  • 2025 beträgt er 2,5 Prozent (Bundesanzeiger v. 07.11.2024).

  • Für 2024 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 1,7 Prozent festgelegt (Bundesanzeiger v. 31.10.2023).

  • 2023 lag er bei 1,6 Prozent. 

  • 2022 und 2021 betrug er 1,3 Prozent.

Für wen gilt der durchschnittliche gesetzliche Zusatzbeitragssatz?

Der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen , zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro.

Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

Jede Kasse kann einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz festlegen, der den allgemeinen und den ermäßigten Beitragssatz ergänzt. Der allgemeine bzw. ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,6 beziehungsweise 14,0 Prozent.