Arbeitgeberkonto: SEPA-Mandat ab 2025 über das DEÜV-Meldeverfahren auch widerrufen
Im Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) können Arbeitgeber unter anderem aktiv ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ab 2025 können sie das Mandat darüber auch elektronisch widerrufen.
Bisher ist es nicht möglich, ein über das Meldeverfahren erteiltes Lastschriftmandat auch über das Meldeverfahren wieder zu beenden. Bis Ende 2024 ist dafür noch die Schriftform nötig. Ab 2025 ändert sich der Prozess.
Widerruf SEPA ab 2025 über den Datenaustausch
Ab 1. Januar 2025 wird der Prozess um den elektronischen Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates erweitert. In das Datenaustauschverfahren wird ein neues Datenfeld "Kennzeichen Widerruf SEPA-Lastschriftmandat" integriert.
Ein Widerruf ist frühestens nach drei Tagen, also ab dem 4. Arbeitstag nach Abgabe der Meldung möglich. Maßgeblich für die Dreitagesfrist ist das Erstelldatum der Meldung. Die Abgabe eines elektronischen Widerrufs für Zeiträume vor diesem Datum ist nicht zulässig.
Wenn mehrere SEPA-Lastschriftmandate für einen Arbeitgeber vorliegen, gilt immer das Mandat, welches zuletzt vom Arbeitgeber an die Krankenkasse übermittelt wurde.
SEPA-Mandat über das Meldeverfahren erteilen - so geht's
In Europa gilt bei bargeldlosen Geldtransfers der einheitliche Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area).
Wenn Sie als Arbeitgeber der TK ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen möchten, nutzen Sie dafür die Änderungsmeldung im DEÜV-Meldeverfahren:
- Nutzen Sie den Datensatz Krankenkassenmeldung (= DSAK).
- Wählen Sie als Empfänger der Meldung die Betriebsnummer der TK aus: 15027365.
- Wählen Sie den Abgabegrund 02 (= Änderungsmeldung).
- Wählen Sie den Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (= DBSL).
Welche Angaben brauchen Krankenkassen für das Lastschriftmandat von Ihnen?
In der Regel übernimmt Ihr Softwareprogramm automatisch alle notwendigen Angaben zum Lastschriftmandat. Falls nicht, füllen Sie diese Angaben manuell aus:
- Datum (gültig ab)
- Gläubiger-ID
- Kontoinhaber
- Straße
- Hausnummer
- PLZ
- Wohnort
- IBAN
In Ausnahmefällen: SEPA-Mandat per Post
In Ausnahmefällen können Sie das Formular für das Sepa-Lastschriftmandat online ausfüllen und per Post an diese Adresse schicken:
Fachzentrum Mitgliedschaft und Beiträge
20901 Hamburg
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie im Feld "Betriebsnummer Ihrer Firma" unbedingt die Betriebsnummer Ihres Unternehmens an. Bitte geben Sie nicht die TK-Betriebsnummer (15027365) an.
SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 658 kB)Um alle PDF-Funktionen nutzen zu können, öffnen Sie das PDF bitte mit dem original Adobe Reader. Im Browser (z.B. Chrome) stehen leider nicht alle Funktionen des PDFs zur Verfügung.
Änderung der Bankverbindung
Ändert sich Ihre Bankverbindung? Dann erteilen Sie uns bitte ein neues Lastschriftmandat.
Telefonisch dürfen Krankenkassen die neuen Bankdaten leider nicht aufnehmen.
Fälligkeiten zur Beitragszahlung
In unserem Artikel finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Fälligkeiten für die Sozialversicherungsbeiträge.
Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) - was ist das nochmal?
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber - wenn sie von der Krankenkasse als Einzugsstelle auf elektronischem Weg dazu aufgefordert werden - die nötigen Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos mit der nächsten Entgeltabrechnung über ihr Entgeltabrechnungssystem oder über das SV-Meldeportal übermitteln.
Die Krankenkassen fordern diese Daten an, wenn
- eine DEÜV-Erstanmeldung einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers bei der Krankenkasse vorliegt oder
- ein Beitragsnachweis bei der Krankenkasse mit einer Betriebsnummer eingeht, für die dort noch kein aktives Arbeitgeberkonto existiert.
Die Rückmeldung des Arbeitgebers muss spätestens mit der nächsten Entgeltabrechnung erfolgen. Abgabegrund ist dann: 01 "Rückmeldung zur Anforderung".