Kontakt

Arbeitgeber können einen sogenannten Dauerbeitragsnachweis einreichen. Bedingung dafür ist, dass die Mitarbeitenden ein gleichbleibendes Entgelt erhalten, zum Beispiel ein festes Monatsgehalt: Der Beitragsnachweis ist dann jeden Monat gleich. 

Als Arbeitgeber müssen Sie ihn nur ändern, wenn sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge ändert, zum Beispiel wenn sich das Entgelt, der Beitragssätze oder Bemessungsgrenzen ändern.

Sofern Sie einen Dauerbeitragsnachweis eingerichtet haben, reichen Sie den neuen Beitragsnachweis bitte mit Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal bis zum ersten Fälligkeitstermin des neuen Jahres bei der TK ein.

So verpassen Sie keinen Termin

In unserem Artikel können Sie alle Fälligkeitstermine für 2024 und 2025 bequem herunterladen:

Zu welchem Zeitpunkt sind die Beiträge fällig?