Die Kündigung bei der bisherigen Kasse erfolgt nicht mehr durch den Kunden, sondern durch die TK.
Weitere Details
Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende bei einer durchgängigen Beschäftigung gilt weiterhin.
Wichtig
Der Versicherte erhält außerdem keine Kündigungsbestätigung mehr von seiner bisherigen Kasse.