Die Kündigung bei der bisherigen Kasse erfolgt nicht mehr durch den Kunden, sondern durch die TK.

Weitere Details

Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende bei einer durchgängigen Beschäftigung gilt weiterhin.

Wichtig

Der Versicherte erhält außerdem keine Kündigungsbestätigung mehr von seiner bisherigen Kasse.