Grundsätzlich besteht eine 12-monatige Bindungsfrist bei der gewählten Krankenkasse. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. 

Weitere Details

Die Frist zur Bindung an die bisherige Kasse verlängert sich auf bis zu drei Jahre, sofern der Kunde einen Wahltarif bei der bisherigen Krankenkasse gewählt hat (abhängig von der Art des Wahltarifes). Dann endet die Bindungsfrist frühestens mit Ablauf des Wahltarifes.