Kündigung der Vorkasse ist nicht mehr nötig

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Wechselwillige füllen einfach einen  Neuaufnahmeantrag  bei der Krankenkasse ihrer Wahl aus. Eine Kündigung bei ihrer bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig, denn darum kümmert sich die neue Kasse.

Wichtig

Die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende bei einer durchgängigen Beschäftigung gilt weiterhin. Der Versicherte erhält außerdem keine Kündigungsbestätigung mehr von seiner bisherigen Kasse.

Beschäftigte müssen ihre Arbeitgeber nur noch formlos über die neue Kasse informieren.