Versicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die aus ihrer Beschäftigung ein regelmäßiges beitragspflichtiges Einkommen von mehr als 538 Euro pro Monat und maximal 5.775 Euro pro Monat verdienen. Den unteren Wert nennt man Geringfügigkeitsgrenze, den oberen die allgemeine Versicherungspflichtgrenze. Diese Werte werden regelmäßig vom Gesetzgeber angepasst.

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Minijobber mit einem Einkommen von höchstens 538 Euro pro Monat sind versicherungsfrei. Sie zahlen selbst keine Beiträge. Das gleiche gilt für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer, die normalerweise nicht berufstätig sind und nur kurzfristig bis zu zwei Monate pro Jahr beschäftigt sind.