In Deutschland muss sich jeder Bürger bei einer Krankenkasse versichern. Für die meisten Menschen gilt die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu zählt zum Beispiel der Großteil der Arbeitnehmer und Rentner. Bestimmte Personengruppen können jedoch nach dem Gesetz selbst entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Ist also von einer freiwilligen Krankenversicherung die Rede, bezieht sich das auf die Wahlfreiheit zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Versicherung wie der TK.