Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt 2025 bei 66.150 Euro jährlich beziehungsweise 5.512,50 Euro monatlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es 96.600 Euro jährlich (8.050 Euro monatlich).
Weitere Details
Nachstehend finden Sie eine Übersicht mit den Werten (in Euro) der letzten Jahre.
Kalenderjahr | Jahresbetrag | Monatsbetrag |
---|---|---|
2025 | 66.150,00 | 5.512,50 |
2024 | 62.100,00 | 5.175,00 |