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Durch die Zuzahlungen bleibt die Qualität von medizinischen Leistungen langfristig auf einem hohen Niveau. Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich bis zu ihrem 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten. Diese müssen in der Regel die Eltern übernehmen. 

Wie hoch sind die Zuzahlungen bei den verschiedenen Leistungen?

Die Höhe der jeweiligen Zuzahlung hängt von der Art der medizinischen Leistung ab. Sie zahlen zum Beispiel einen anderen Betrag zu einem Medikament dazu, als wenn Sie mehrere Tage im Krankenhaus liegen.

Grundsätzlich gilt aber: Ihre Zuzahlungen liegen nie über den tatsächlichen Kosten. Die Zuzahlung bei einem Medikament ist beispielsweise also nie höher als der gesamte Preis des Medikaments.

Höhe der Zuzahlungen im Überblick

Hinweis: Die Zuzahlungen pro Kalenderjahr liegen höchstens bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen. Von weiteren Zuzahlungen können Sie sich befreien lassen.

Was mache ich, wenn ich eine Zuzahlung nicht zahlen kann?

Damit es für Sie finanziell leichter wird, gibt es eine Obergrenze für die Kosten. Das ist die sogenannte Belastungsgrenze. Die Belastungsgrenze ist der maximale Betrag, den Sie selbst für medizinische Leistungen dazuzahlen müssen. Alles, was darüber liegt, übernehmen die Krankenkassen.

Wie stelle ich den Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen?

Um Ihnen die Zahlung der notwendigen Zuzahlungen zu erleichtern, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf Ratenzahlung.

Zahle ich die Zuzahlung zu einer Behandlung direkt an die TK oder an den Anbieter?

In der Regel zahlen Sie Ihre Zuzahlung direkt an den Leistungserbringer. Überweisen Sie uns den Betrag nur dann auf folgendes Konto, wenn wir Sie schriftlich darum gebeten haben. 

ZahlungsempfängerTechniker Krankenkasse
IBANDE18 2001 0020 0045 0172 06
BanknamePostbank
BICPBNKDEFFXXX
VerwendungszweckBitte nutzen Sie den individuellen Verwendungszweck auf unserem Brief. Alternativ geht auch die Versichertennummer der betroffenen Person.

Hinweis: Diese Bankverbindung gilt nicht für Ihre Versicherungsbeiträge. 

Sie können uns mit einem SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 627 kB)  gern auch Ihr Einverständnis zum Bankeinzug geben. Die Bezahlung per Paypal ist nicht möglich.

Haben Sie die Zuzahlung bereits an den Leistungserbringer gezahlt? Dann schicken Sie uns bitte eine Kopie der Quittung. Bitte nutzen Sie dazu unseren passwortgeschützten Bereich "Meine TK" . Wenn Sie uns Quittungen mailen wollen, sind Ihre Daten oft nicht ausreichend geschützt. 

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