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Was sind gesetzliche Zuzahlungen?
Alle Versicherten ab 18 Jahren müssen gesetzliche Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen zahlen. Das gilt auch für Familienversicherte. Diese gesetzliche Regelung soll die Gesundheitsversorgung in Deutschland nachhaltig sichern.
Durch die Zuzahlungen bleibt die Qualität von medizinischen Leistungen langfristig auf einem hohen Niveau. Kinder und Jugendliche sind grundsätzlich bis zu ihrem 18. Lebensjahr von Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten. Diese müssen in der Regel die Eltern übernehmen.
Wie hoch sind die Zuzahlungen bei den verschiedenen Leistungen?
Die Höhe der jeweiligen Zuzahlung hängt von der
Art der medizinischen Leistung
ab. Sie zahlen zum Beispiel einen anderen Betrag zu einem Medikament dazu, als wenn Sie mehrere Tage im Krankenhaus liegen.
Grundsätzlich gilt aber: Ihre Zuzahlungen liegen nie über den tatsächlichen Kosten. Die Zuzahlung bei einem Medikament ist beispielsweise also nie höher als der gesamte Preis des Medikaments.
Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und nicht der Pflegeversicherung.
Hierzu zählen beispielsweise: das An- oder Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, das Anlegen von Wundverbänden sowie die Gabe von Medikamenten oder Injektionen.
Sie zahlen 10 Euro je ärztliche Verordnung.
Sie zahlen 10 Prozent der Kosten begrenzt auf höchstens 28 Tage im Kalenderjahr.
Was mache ich, wenn ich eine Zuzahlung nicht zahlen kann?
Damit es für Sie finanziell leichter wird, gibt es eine Obergrenze für die Kosten. Das ist die sogenannte Belastungsgrenze. Die Belastungsgrenze ist der maximale Betrag, den Sie selbst für medizinische Leistungen dazuzahlen müssen. Alles, was darüber liegt, übernehmen die Krankenkassen.
Geben Sie bitte an, in welcher Höhe und ab wann Sie die Raten zahlen können.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig, um weitere Gebühren zu vermeiden. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fallen zum Beispiel Mahngebühren an.
Zahle ich die Zuzahlung zu einer Behandlung direkt an die TK oder an den Anbieter?
In der Regel zahlen Sie Ihre Zuzahlung direkt an den Leistungserbringer. Überweisen Sie uns den Betrag nur dann auf folgendes Konto, wenn wir Sie schriftlich darum gebeten haben.
Zahlungsempfänger
Techniker Krankenkasse
IBAN
DE18 2001 0020 0045 0172 06
Bankname
Postbank
BIC
PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck
Bitte nutzen Sie den individuellen Verwendungszweck auf unserem Brief. Alternativ geht auch die Versichertennummer der betroffenen Person.
Hinweis: Diese Bankverbindung gilt nicht für Ihre Versicherungsbeiträge.
Sie können uns mit einem
SEPA-Lastschriftmandat
(PDF, 627 kB)
gern auch Ihr Einverständnis zum Bankeinzug geben. Die Bezahlung per Paypal ist nicht möglich.
Haben Sie die Zuzahlung bereits an den Leistungserbringer gezahlt? Dann schicken Sie uns bitte eine Kopie der Quittung. Bitte nutzen Sie dazu unseren passwortgeschützten Bereich
"Meine TK"
. Wenn Sie uns Quittungen mailen wollen, sind Ihre Daten oft nicht ausreichend geschützt.
Ja, Sie müssen auch dann zu einer Behandlung zuzahlen, wenn Sie damit unzufrieden waren. Wenn wir Sie in Ihrem Fall unterstützen können, rufen Sie uns gern an unter 0800 - 285 85 85.
Ja, das müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Sie können sich dann das Geld zurückerstatten lassen. Schicken Sie unsere Rechnung dazu zur Versicherung der Person, die den Unfall verursacht hat.