Ja, das müssen Sie zunächst selbst bezahlen. Allerdings können Sie die Kosten bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Reichen Sie dafür einfach unsere Rechnung bei der Versicherung des Unfallverursachers ein.
Weitere Details
Informieren Sie sich gern, was außerdem im Falle eines Unfalles aus Krankenkassensicht zu beachten ist: