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Kinder bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Eine Ausnahme ist die Zuzahlung bei Fahrkosten, diese fällt bei Minderjährigen für die Eltern an. Dies gilt auch bei getrennt lebenden Eltern und wenn das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Ab dem 18. Geburtstag ist Ihr Kind selbst zur Zahlung verpflichtet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme.