Alle Versicherten ab 18 Jahren, auch Familienversicherte, müssen die gesetzlichen Zuzahlungen leisten. Einzige Ausnahme: Bei Fahrkosten müssen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zuzahlen. Überschreiten Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen, können Sie sich die weiteren Zuzahlungen erstatten lassen.