Wir berechnen die Zuzahlungsgrenze aufgrund Ihrer sogenannten Brutto-Einnahmen zum Lebensunterhalt des Kalenderjahres, für das Sie die Befreiung beantragen. Um schnell herauszufinden, ob eine Zuzahlungsbefreiung für Sie sinnvoll ist, nutzen Sie gern unseren Zuzahlungsrechner.
Weitere Details
Leben Familienmitglieder mit Ihnen in einem Haushalt, werden auch deren Einnahmen eingerechnet. Gegebenenfalls können Freibeträge abgezogen werden.
Es gibt über 200 verschiedene Einnahmearten. Zu den häufigsten Einnahmen, die wir berücksichtigen müssen, gehören unter anderem:
- Arbeitsentgelt (Gehalt, Lohn, Ausbildungsvergütung, Verdienst aus Minijob)
- Renten und Zusatzrenten jeglicher Art (auch Unfallrenten oder Betriebsrenten)
- Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Arbeitslosengeld
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Überschuss)
- Kapitalerträge
- Sozialhilfe
- Bürgergeld
- Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit (Gewinn)
- Einnahmen aus Gewerbe (Gewinn)
- Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
- Unterhalt
Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel: BAföG, Kindergeld, Pflegegeld oder Wohngeld.
Bitte geben Sie alle Einnahmen an und reichen uns Nachweise darüber ein. Wir prüfen dann, welche Einnahmen wir in welcher Höhe heranziehen müssen.