Es gibt keinen allgemeingültigen Antrag auf eine Zuzahlungsbefreiung. Bitte rufen Sie uns daher an, damit wir Ihnen den passenden Antrag per Post zusenden können. Sie erreichen uns unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands).
Um schnell herauszufinden, ob eine Zuzahlungsbefreiung für Sie sinnvoll ist, nutzen Sie gern unseren Zuzahlungsrechner.
Weitere Details
Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Bezahlen und befreit sein
Wenn Sie den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze bei uns im Voraus einzahlen, sind Sie ab diesem Zeitpunkt von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Ihr Vorteil: Sie ersparen sich das Sammeln der Belege.
Möchten Sie uns für die Vorauszahlung ein einmaliges Lastschriftmandat erteilen? Diesen Antrag können Sie direkt am PC ausfüllen und anschließend per Post an uns senden.
einmaliges SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 74 kB)2. Belege sammeln und Geld zurückerhalten
Sie haben für ein Kalenderjahr bereits gesetzliche Zuzahlungen geleistet, die zusammengerechnet über Ihrer Zuzahlungsgrenze liegen? Dann erstatten wir Ihnen den Teil, der über Ihre Zuzahlungsgrenze dieses Kalenderjahres hinausgeht.
Deshalb bitten wir Sie um einen Anruf
Je nach Ihrer persönlichen Situation setzt sich der Antrag aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Deshalb bitten wir Sie, uns anzurufen, sodass wir Ihnen den für Sie passenden Antrag mit allen erforderlichen Bestandteilen zuschicken können.
Wohin sende ich die Unterlagen für die Befreiung von Zuzahlungen?
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag, die Einkommensnachweise (Kopie) und die Zuzahlungsbelege (Original) an:
Techniker Krankenkasse
20910 Hamburg
Eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich.
Auf den Zuzahlungsbelegen müssen diese Daten vermerkt sein, damit wir die anerkennen dürfen:
- Vor- und Nachname der Person
- Art der Leistung, zum Beispiel Zuzahlung für Krankengymnastik
- Zuzahlungsbetrag
- Datum der Abgabe
- Bezeichnung des Anbieters, zum Beispiel Stempel der Physiotherapie-Praxis oder der Apotheke
Hinweis: Bisher können Sie uns den Antrag leider nicht online übermitteln. Wir planen, Ihnen auch für Erstattungsanträge einen Online-Service anbieten zu können.