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Kontakt

Berücksichtigt werden alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen. Um schnell herauszufinden, ob eine Zuzahlungsbefreiung für Sie sinnvoll ist, nutzen Sie gern unseren Zuzahlungsrechner.

Weitere Details

Angehörige sind:  

  • Ehepartner (unabhängig von der Krankenversicherung, also zum Beispiel auch, wenn privat oder nicht krankenversichert)
  • Eingetragener Lebenspartner oder Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (unabhängig von der Krankenversicherung, also zum Beispiel auch, wenn privat oder nicht krankenversichert)
  • Kinder bis Ende des Kalenderjahres, in dem sie 18 Jahre alt werden (unabhängig von der Krankenversicherung)
  • Kinder ab dem Kalenderjahr, in dem sie 19 Jahre alt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn sie familienversichert sind. 

Kinder von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehe- oder Lebenspartnern werden bei dem Elternteil berücksichtigt, bei dem sie wohnen. Unabhängig davon, bei wem sie familienversichert sind.

Bei Ihnen ergibt sich eine andere Konstellation?

Dann rufen Sie uns einfach an unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands). Wir beraten Sie gern.