Nachhaltigkeit in der Beschaffung
Eine verantwortungsvoll gestaltete Lieferkette ist der TK ein wichtiges Anliegen. Dafür richten wir geeignete Anforderungen an unsere Lieferanten und setzen uns dafür ein, dass Nachhaltigkeit als Kriterium in das Fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen wird, um das Wirtschaftlichkeitsgebot zu ergänzen.
In den Beziehungen der TK zu ihren Zulieferern spielt Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. So bezieht die TK neben dem Gebot der Wirtschaftlichkeit auch ökologische und soziale Aspekte in die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen ein.
Wir möchten alle TK-Mitarbeitenden dafür sensibilisieren und dazu befähigen, relevante Nachhaltigkeitsaspekte in ihre Beschaffungsvorgänge zu integrieren. Dafür haben wir einen internen Leitfaden für nachhaltige Beschaffung erstellt. Er stellt dar, wie ökologische und soziale Aspekte in den verschiedenen Phasen der Beschaffung berücksichtigt werden können.
Zudem erarbeiten wir sukzessive spezifische Nachhaltigkeitskriterien für die Beschaffung in relevanten Warengruppen, die sowohl ökologische Aspekte, wie den (vorgelagerten) Ressourcenverbrauch und CO2-Ausstoß von Produkten und Leistungen, als auch soziale Aspekte, wie Arbeitsbedingungen, umfassen.
Begleitend setzt sich die TK dafür ein, dass Nachhaltigkeit als ein das Wirtschaftlichkeitsgebot ergänzendes Kriterium in das Fünfte Sozialgesetzbuch aufgenommen wird. So könnte grundsätzlich für gesetzliche Krankenversicherungen klargestellt werden, dass diese nicht nur sparsam mit den Mitteln der Beitragszahlenden umgehen müssen, sondern gleichermaßen dazu verpflichtet sind, umweltschonend und sozial zu handeln.
Gemeinsam für eine verantwortungsvolle Lieferkette
Um Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu integrieren, richtet die TK Anforderungen an ihre Lieferanten, zum Beispiel in Form von Eignungsanforderungen in der Vertragsanbahnung und durch vertragliche Verpflichtungen - auch wiederum mit Blick auf die eigene Lieferkette der Vertragspartner. Im Fokus steht dabei unter anderem die Einhaltung grundlegender Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und anerkannten Sozial- und Umweltstandards. Um dies zu verdeutlichen, hat die TK eine Grundsatzerklärung verabschiedet. Diese beinhaltet ein klares Bekenntnis zur Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten und formuliert entsprechende Erwartungen an die eigene Geschäftstätigkeit und die Rolle in der Lieferkette.
Hinweisgebersystem
Mit Blick auf komplexe und dynamische Lieferketten und -wege ist ein verantwortungsvoller Umgang mit allen Beteiligten - Mitarbeitenden, Zulieferern, Geschäftspartner:innen und Dritten - unerlässlich. Sollte es begründete Verdachtsfälle oder Hinweise in Bezug auf Verstöße gegen Menschenrechte oder anerkannte Sozial- und Umweltstandards oder auf Risiken solcher Verstöße innerhalb der TK oder in ihrer Lieferkette geben, steht TK-Mitarbeitenden wie auch außenstehenden Dritten ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Ansprechpersonen hierfür sind das TK-Nachhaltigkeitsmanagement sowie der durch die TK eingesetzte Vertrauensanwalt, der über ein externes Online-Hinweisgebersystem (auch anonym) kontaktiert werden kann. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und nachverfolgt. Weitere Informationen zum Hinweisgeberprozess finden Sie in dieser Verfahrensbeschreibung (PDF, 30 kB, nicht barrierefrei) .
- E-Mail an: nachhaltigkeit@tk.de
- Telefonisch melden unter: 040 - 6909 - 1807
- Hinweis online melden