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Kontakt

1. Nutzung des "Postfachs"

Die TK bietet den bei "Meine TK" registrierten Nutzern ein "Postfach" an. Das "Postfach" ermöglicht die elektronische Kommunikation zwischen den Nutzern und der TK. Die Anmeldung zum "Postfach" ist freiwillig. 

Mit dem Einverständnis zur Nutzung des "Postfachs" willigen Sie ein, dass Schreiben und Mitteilungen der TK, insbesondere Verwaltungsakte (zum Beispiel Bescheide über die Gewährung oder Ablehnung einer Leistung) dadurch bekanntgegeben werden können, dass sie in Ihrem "Postfach" bereitgestellt werden.

Mit dem Einverständnis zur Nutzung des "Postfachs" willigen Sie zudem ein, allgemeine Mitteilungen und Informationen rund um die TK und ihre Leistungen sowie Leistungen ihrer Partner zukünftig als Nachrichten in das "Postfach" zu erhalten. 
Erinnerungen im Zusammenhang mit einem Erinnerungsservice können auf Wunsch ebenfalls in das Postfach eingestellt werden.

Über die erfolgte Bereitstellung von elektronischen Verwaltungsakten oder sonstiger Nachrichten in Ihrem "Postfach" erhalten Sie jeweils eine elektronische Benachrichtigung an die von Ihnen im Rahmen der Registrierung bei "Meine TK" benannte verifizierte E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie, dass zum Abruf bereitgestellte elektronische Verwaltungsakte und Mitteilungen, für die dies gesetzlich vorgesehen ist, bis zum 31. Dezember 2024 am dritten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung an Sie als bekannt gegeben gelten. Ab dem 1. Januar 2025 gelten elektronische Verwaltungsakte und Mitteilungen am vierten Tag nach Absendung der elektronischen Benachrichtigung an Sie als bekannt gegeben.

Nachrichten der TK werden im Posteingang in der Regel sechs Monate lang angezeigt, im Einzelfall bis zu zwei Jahre.

Das Postfach kann zur Versendung von Mitteilungen an die TK genutzt werden. In Ihrem Postfach erhalten Sie zudem Benachrichtigungen über Informationen, die Sie der TK in "Meine TK" online übermittelt haben. Diese werden in Ihren "Gesendet-Ordner" zugestellt und für sechs Monate angezeigt. Eine Löschung der Benachrichtigungen ist jederzeit durch Sie möglich.

Es besteht jeweils die Möglichkeit, Nachrichten auszudrucken oder auf Ihrem Endgerät zu speichern.

2. Beendigung des Empfangs elektronischer Nachrichten

Die Einwilligung zum Empfang von Verwaltungsakten und weitere Nachrichten innerhalb des "Postfachs" kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Abmeldung von dem Service innerhalb von "Meine TK" oder durch einen Anruf bei der TK beendet werden. Die Beendigung führt nicht zur Beendigung der Teilnahme am "Postfach". Das heißt, dass bis zu dem Zeitpunkt der Beendigung in das Postfach eingestellte Mitteilungen weiterhin entsprechend dieser Bestimmungen abgerufen werden können und Benachrichtigungen über Informationen, die Sie der TK online übermittelt haben, weiterhin abrufbar sind. 

3. Authentifizierung

Für die Nutzung des Postfachs über die Website tk.de ist eine gesonderte Authentifizierung erforderlich. Über die TK-App wird die Authentifizierung der Nutzer über die Geräteregistrierung sichergestellt. Antworten auf Fragen rund um die Authentifizierung finden Sie in den FAQ zum Postfach .

4. Änderungsvorbehalt

Änderungen der Nutzungsbedingungen wird die TK Ihnen in klarer und eindeutiger Form mitteilen. Sofern Ihre Zustimmung rechtlich erforderlich ist, werden die Änderungen sofort wirksam, nachdem sie von Ihnen akzeptiert wurden, frühestens jedoch zu dem in der Mitteilung benannten Datum. Wenn Sie nicht zustimmen sollten hat die TK das Recht, die Vereinbarung über die Nutzung des "Postfachs" mit einer Frist von 28 Kalendertagen nach erfolgter Mitteilung zu kündigen.

Ohne Einholen Ihres Einverständnisses ist die TK berechtigt, diese Nutzungsbedingungen abzuändern, sofern z.B. nicht zustimmungspflichtige gesetzliche Vorgaben, technische Änderungen oder zusätzliche Service-Angebote umgesetzt bzw. eingeführt werden.

Wenn eine solche Änderung die beiderseitigen Leistungen der Parteien betrifft, besteht das einseitige Änderungsrecht der TK nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung Ihrer Interessen für Sie zumutbar ist. 

Ein solches Recht zu einseitigen Änderungen der Nutzungsbedingungen besteht daher insbesondere, soweit

a) die Änderung der Nutzungsbedingungen für Sie nur Vorteile bietet;

b) sich die Änderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;

c) die Änderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Änderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf Sie hat; oder

d) die TK damit einer für sie verbindlichen Behördenentscheidung oder einem für sie verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf Sie hat.