You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Den Antrag stellen Sie nicht selbst. Der Medizinische Dienst (MD), früher MDK, oder eine Pflegefachkraft kommen bei ihrer Begutachtung zu dem Schluss, dass Pflegehilfsmittel benötigt werden. Diese Information wird über das Gutachten oder den Beratungseinsatzbericht an uns gegeben. Wir veranlassen die weiteren Schritte und benötigen dafür kein gesondertes ärztliches Attest. 

Weitere Details

Sollten Sie zwischenzeitlich weitere Pflegehilfsmittel benötigen, rufen Sie uns bitte an. Sie erreichen die TK-Pflegeversicherung montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 460 66 16 00.