Wenn Sie sich im Ausland aufhalten, können wir Ihnen das Pflegegeld für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr weiterzahlen. Anschließend ruht Ihr Anspruch auf Pflegegeld. Sofern Sie sich im EU-Ausland, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz aufhalten, erhalten Sie weiterhin Ihr Pflegegeld.