Wenn Sie ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz wahrnehmen. Damit wird die Qualität Ihrer privaten Pflege sichergestellt. Es ist wichtig, dass Sie die Beratung wahrnehmen, sonst kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall sogar ganz entzogen werden.
Weitere Details
Hierzu kommt eine Pflegefachkraft eines von Ihnen ausgewählten Pflegedienstes zu Ihnen nach Hause. Zusammen mit Ihnen und Ihrer Pflegeperson klärt sie Fragen rund um Ihre Pflege. Wir bezahlen den Beratungseinsatz. Befristet bis zum 31.03.2027 kann jeder zweite Beratungseinsatz, sofern von Ihnen gewünscht, auch per Videokonferenz durchgeführt werden
Mögliche Inhalte der Beratung:
- Praktische Hilfe für die Pflege
- Richtiger Einsatz von Pflegehilfsmitteln
- Empfehlung von Pflegekursen
- Empfehlung von pflegerisch notwendigen Maßnahmen
Bei den Pflegegraden 2 und 3 finden die Beratungen einmal pro Kalenderhalbjahr statt:
- zwischen 1. Januar und 30. Juni und
- zwischen 1. Juli und 31. Dezember
Bei den Pflegeraden 4 und 5 einmal pro Kalenderquartal:
- zwischen 1. Januar und 31. März,
- zwischen 1. April und 30. Juni,
- zwischen 1. Juli und 30. September und
- zwischen 1. Oktober und 31. Dezember.