Pflegegeld wird nur dann gezahlt, wenn die pflegebedürftige Person auch tatsächlich zu Hause durch eine private Pflegeperson versorgt wird. Erfahren Sie, welches die häufigsten Gründe sind, warum Pflegegeld gekürzt wird.
Weitere Details
Grund | Erläuterung |
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Durchgängiger Krankenhausaufenthalt über 4 Wochen | Das Pflegegeld wird bis zu 28 Tage weitergezahlt. Bei einer Entlassung nach Hause erhalten Sie wieder wie gewohnt Ihr Pflegegeld. |
Stationäre Reha- oder Vorsorge-Kur über 4 Wochen | Das Pflegegeld wird bis zu 28 Tage weitergezahlt. Bei einer Entlassung nach Hause erhalten Sie wieder wie gewohnt Ihr Pflegegeld. |
Stationäre Reha Ihrer Pflegeperson | Werden Sie während der stationären Reha Ihrer Pflegeperson in der Einrichtung mit aufgenommen, zahlen wir in dieser Zeit kein Pflegegeld. Für den Aufnahme- und Entlassungstag besteht Anspruch auf Pflegegeld. |
Kurzzeitpflege
| Das Pflegegeld wird in der Zeit in einer stationären Kurzzeitpflege-Einrichtung um 50 Prozent gekürzt, nicht aber am Aufnahme- und Entlassungstag. Die Kurzzeitpflege kann für bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden. |
Ersatzpflege (Verhinderungspflege)
| Werden Sie zu Hause gepflegt und Ihre Pflegeperson ist länger als 8 Stunden abwesend, handelt es sich um die sogenannte tageweise Ersatzpflege. In diesem Fall zahlen wir das Pflegegeld für bis zu 6 Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weiter. Werden Sie in einer stationären Pflege-Einrichtung gepflegt, weil Ihre Pflegeperson die Pflege zu Hause nicht durchführen kann, wird das Pflegegeld für die Dauer der Ersatzpflege um 50 Prozent gekürzt, nicht aber am Aufnahme- und Entlassungstag. Die Ersatzpflege kann für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr genutzt werden, bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren im Pflegegrad 4 oder 5 bis zu 8 Wochen. |
Beratungseinsatz wurde nicht durchgeführt | Wenn Sie nur Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungsbesuch durch eine Pflegefachkraft nachweisen. Erfolgt trotz Erinnerung durch uns kein Beratungseinsatz, wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. |
Änderung von Pflegeleistungen | Erhalten Sie Pflegegeld, zahlen wir Ihnen dieses immer Voraus für den kommenden Monat. Wenn Sie jedoch künftig nur von einem Pflegedienst gepflegt werden möchten, fordern wir zu viel gezahltes Pflegegeld zurück, wenn die Leistung im laufenden Monat umgestellt wird. Das gilt auch, wenn Sie in ein Pflegeheim ziehen. Erfolgt die Pflege zusätzlich zu Ihrer Pflegeperson durch einen Pflegedienst, werden wir zu viel gezahltes Pflegegeld in der Regel aufrechnen. |
Mehr als 6 Wochen Auslands-Aufenthalt außerhalb der europäischen Union (ausgenommen: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) im Kalenderjahr | Das Pflegegeld wird für bis zu 42 Kalendertage pro Kalenderjahr weitergezahlt, wenn Sie als pflegebedürftige Person vorübergehend im außereuropäischen Ausland sind, zum Beispiel im Urlaub. Ab dem 43. Tag erhalten Sie kein Pflegegeld mehr. |
Es gibt noch weitere Gründe, warum das Pflegegeld gekürzt werden kann. Trifft keiner der oben genannten Gründe auf Sie zu, schreiben Sie uns entweder einfach eine Nachricht über "Meine TK" (Nachricht an die TK) oder die TK-App oder rufen Sie uns unter 040 - 460 66 16 00 an. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.