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Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz ergeben sich ab 1. Januar und ab 1. Juli 2025 einige Verbesserungen bei der Ersatzpflege. Wir geben Ihnen einen Überblick: 

Weitere Details

Mehr Geld für die Ersatzpflege ab 1. Januar 2025

Für die Ersatzpflege (oder auch Verhinderungspflege) zahlen wir für maximal 42 Tage (6 Wochen) bis zu 1.685 Euro (bisher 1.612 Euro) pro Kalenderjahr. Außerdem können Sie bis zu 843 Euro Ihres noch nicht ausgeschöpften Anspruchs auf Kurzzeitpflege ebenfalls für die Ersatzpflege verwenden. Der Betrag, der Ihnen dann noch für die Kurzzeitpflege bleibt, verringert sich, je mehr Sie davon für Ersatzpflege genutzt haben. 

Gemeinsamer Jahresbetrag ab 1. Juli 2025

Zum 1. Juli 2025 werden die Ansprüche auf Ersatzpflege und auf Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Den Gesamtbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr können Sie dann ganz flexibel für die Ersatzpflege oder für die Kurzzeitpflege nutzen. 

Weitere Änderungen ab 1. Juli 2025

  • Sie können sofort Ersatzpflege bekommen. Die Pflegeperson muss Sie nicht schon 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben.
  • Sie haben dadurch einen Anspruch von 8 Wochen (bisher 6 Wochen) Ersatzpflege pro Kalenderjahr. So lange wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.

Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.