Sie erhalten Ersatzpflege, wenn Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht versorgen kann.
Voraussetzung ist, dass Sie mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft sind und Ihre Pflegeperson Sie bereits mindestens sechs Monate lang zu Hause gepflegt hat.