Sie können die Ersatzpflege sowohl tageweise als auch stundenweise in Anspruch nehmen. Stundenweise bedeutet, dass Ihre Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden ausfällt (zum Beispiel für einen Arzttermin, einen Kinobesuch oder ähnliches).
Weitere Details
Bei stundenweiser Nutzung der Ersatzpflege zahlen wir Ihnen das volle Pflegegeld weiter. Eine Anrechnung auf den Gesamtanspruch von 42 Tagen pro Kalenderjahr erfolgt dann nicht.
Sollte Ihre Pflegeperson länger als acht Stunden ausfallen, handelt es sich um tageweise Ersatzpflege. In diesen Fällen erhalten Sie während der Ersatzpflege bis zu 42 Tage je Kalenderjahr weiterhin die Hälfte Ihres Pflegegelds.
Das ändert sich 2024 bei der Ersatzpflege von unter 25-Jährigen ab Pflegegrad 4