Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz haben Personen, die zu Beginn der Ersatzpflege den Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind, seit Anfang 2024 folgende Vorteile:
Weitere Details
- Sie können sofort Ersatzpflege bekommen. Die Pflegeperson muss Sie nicht bereits 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben.
- Wir zahlen Ihnen bis zu 3.386 Euro für maximal 56 Tage pro Kalenderjahr. Sie können 1.612 Euro der Ersatzpflege und 100 Prozent des nicht ausgeschöpften Kurzzeitpflege-Anspruchs (höchstens 1.774 Euro) für die Ersatzpflege verwenden. Am 1. Januar 2025 erhöht sich der Maximalbetrag auf 3.539 Euro.
- Sie haben dadurch einen Anspruch von 8 Wochen Ersatzpflege pro Kalenderjahr. So lange wird unter anderem zusätzlich die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.