Wenn Sie ausschließlich durch Verwandte, Freunde oder Bekannte gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz durch eine Pflegefachkraft nachweisen. Der Grund: Sie und Ihre pflegenden Angehörigen sollen bei der Pflege bestmöglich unterstützt und beraten werden.
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Mit dem Schreiben, mit dem wir Ihnen Pflegegeld bewilligen, haben wir Sie über die Pflicht zum Beratungseinsatz informiert.