Bis zu Ihrem 25. Geburtstag sind Sie als Waisenrentnerin oder Waisenrentner beitragsfrei versichert.
Weitere Details
Haben Sie Wehr-, Zivil- oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet? Dann verlängert sich die beitragsfreie Versicherung als Waisenrentner oder Waisenrentnerin um die Dienstzeit, längstens jedoch bis zu Ihrem 26. Geburtstag.
Anschließend versichern wir Sie als studierend, wenn Sie die Voraussetzungen für eine Versicherung in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) erfüllen.
Aus Ihrer Waisenrente zahlen Sie keine Beiträge, solange Ihr Beitragsanteil aus der Rente die Beiträge für Ihre studentische Krankenversicherung nicht übersteigt. Andernfalls zahlen Sie neben dem Beitrag zur studentischen Krankenversicherung auch den Beitrag aus der Waisenrente.
Ihren Beitragsanteil aus der Waisenrente können Sie sich - maximal bis zur Höhe des Beitrags für Ihre studentische Krankenversicherung - auf Antrag erstatten lassen.