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Für freiwillige Praktika während des Studiums gelten dieselben Regeln wie für Jobs.

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Familienversichert bleiben

Sie bleiben familienversichert, wenn Ihr Gesamteinkommen  die Einkommensgrenze von monatlich 505 Euro (bei einem Minijob 538 Euro) nicht überschreitet.

Überschreiten Sie diese Einkommensgrenze für weniger als 2 Monate innerhalb der letzten 12 Monate? Und das Überschreiten war unvorhergesehen, weil Sie zum Beispiel eine Krankheitsvertretung gemacht haben? Dann kann Ihre Familienversicherung weiter bestehen, wenn Sie in den beiden Monaten des Überschreitens jeweils nicht mehr als 1.076 Euro verdient haben. 

Steht dagegen bereits zu Beginn einer Beschäftigung fest, dass die Einkommensgrenze überschritten wird, endet die Familienversicherung sofort.

Mehr Infos finden Sie hier:

Mitglied werden

Werden Sie TK-Mitglied, wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist.

Sie werden als Student:in zu einem besonders günstigen Tarif versichert, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und der Umfang der Beschäftigung einem Minijob, einer kurzfristigen Beschäftigung oder einer werkstudentischen Beschäftigung entspricht. 

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden Sie freiwillig versichert. Ist der Umfang der Beschäftigung größer, versichern wir Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.

Versichern Sie sich direkt online:

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