Als erstes wird geprüft, ob eine kostenlose Familienversicherung möglich ist. Wenn nicht, gibt es die studentische Krankenversicherung (KVdS) mit dem günstigen Studierenden-Tarif. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, kommt unter Umständen auch eine freiwillige Versicherung in Frage. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an das TK-ServiceTeam unter der Telefonnummer 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr).
Weitere Details
Voraussetzung für die Familienversicherung
- Bis 25 Jahre, bei Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst entsprechend später
- Höchstens 535 Euro Einkommen im Monat (zum Beispiel nebenberufliche Selbstständigkeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
- Bis 556 Euro Verdienst bei Minijobs
- Weitere Details zum Nachlesen: Familienversicherung
Übrigens: wenn die Familienversicherung endet, dann melden wir uns rechtzeitig, um alles Weitere zu klären.
Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung
- Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule
- Kein Anspruch auf Sachleistungen nach ausländischem Recht
- Keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit
- Keine vorrangige Versicherung, zum Beispiel als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
Die studentische Krankenversicherung ist ausgeschlossen, wenn man
- an einem studienvorbereitenden Sprachkurs, Studienkolleg oder an einem Propädeutikum (=Vorbereitungs- / Einführungsseminar) teilnimmt.
- nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschulstudiums ein Promotionsstudium aufnimmt.
- ein Meisterschüler-/ oder Graduiertenstudium aufnimmt.
- die Hochschule als Gasthörer besucht.