Haben Sie mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs bei verschiedenen Arbeitgebern, werden Ihre Einnahmen aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet, um Ihren Beitrag zu ermitteln. Nur ein einzelner Minijob neben einer Hauptbeschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
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Was bei mehreren Minijobs zu beachten ist: Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitgeber über alle Ihre Beschäftigungsverhältnisse zu informieren.