Daher unterstützt die TK seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen. Mit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 hat die Politik beschlossen, dass 70 Prozent der Selbsthilfe-Fördermittel ab 2020 für Pauschalförderung zur Verfügung stehen sollen. Zuvor waren es 50 Prozent. Die TK fördert Selbsthilfeorganisationen und -verbände im Förderjahr 2025 mit 1,36 Euro pro Versicherten. Die Fördermittel dienen der Weiterentwicklung der Selbsthilfe auf der Bundes- und der Landesebene.

Die Selbsthilfeförderung geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V). Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten: Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen bewilligt wird, und Pauschalförderung, die als kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung erfolgt.

Projektförderung der Selbsthilfe in Thüringen

Die Projektförderung unterstützt besondere einmalige Vorhaben der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. Diese Selbsthilfeaktivitäten gehen über die routinemäßige Aufgaben hinaus. Die Vorhaben sind einmalig und schaffen nach Projektende nachhaltige neue Strukturen, Formate oder Produkte, die ohne Projektfördermittel weitergeführt werden.

Die Landesverbände der Selbsthilfe in Thüringen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung bei der TK-Landesvertretung Thüringen zu stellen. Für das Jahr 2025 stellt die TK im Freistaat dafür rund 25.500 Euro zur Verfügung.

Die TK fördert innovative und technisch unterstützende Projekte.

Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.

Auf der Webseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) findet man unter dem Punkt Selbsthilfeförderung auf Landesebene die Antragsunterlagen für die Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen.

Antragsunterlagen können bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres zugesandt werden:

TK-Landesvertretung Thüringen
Schlösserstraße 20
99084 Erfurt
Telefon 03 61 - 54 21-412
Fax 03 61 - 54 21-430
E-Mail: lv-thueringen@tk.de

Die TK fördert Projekte auf Landesebene, nicht jedoch auf der örtlichen und regionalen Ebene. Im Gegenzug dafür stellt die TK der pauschalen Selbsthilfeförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung. Damit reduziert die TK den Aufwand auf ein Mindestmaß und stärkt die Basisförderung. Örtliche Selbsthilfegruppen müssen daher bei der TK keinen zusätzlichen Antrag auf kassenindividuelle Projektförderung stellen.

Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen, die 2024 geför­dert wurden

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Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern sowie zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Diese Förderung können Selbsthilfeorganisationen pauschal beantragen.

Von den Selbsthilfe-Fördermitteln stellt die TK - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern. Zuständig für die Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Kontaktstellen sind die Verbände der Krankenkassen in Thüringen.

Anträge können bei folgenden Institutionen gestellt werden: