Informationen zur Förderung der Selbsthilfe in Bayern
Artikel aus Bayern
Hier finden Sie Informationen, wie die Selbsthilfeförderung in Bayern funktioniert.
Der Förderbetrag pro Versicherten wird in 2025 um vier Cent auf 1,36 Euro erhöht. Somit steht in Bayern genug Geld für alle Gruppen und Selbsthilfe-Organisationen bereit.
Die TK stellt 2025 rund 1,85 Millionen Euro für die Selbsthilfeförderung in ganz Bayern zur Verfügung. Im Rahmen der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung werden 1,5 Millionen Euro auf landesspezifische Selbsthilfestrukturen, Landesorganisationen der Selbsthilfe, Selbsthilfekontaktstellen und örtliche Selbsthilfegruppen verteilt. Die kassenindividuelle Projektförderung für landesweite Selbsthilfe-Organisationen der TK beläuft sich in Bayern auf 327.302 Euro.
2024 förderte die TK in Bayern vier Projekte von drei Selbsthilfe-Organisationen auf Landesebene mit einer Summe von 43.643 Euro.
Selbsthilfeorganisationen, die 2024 gefördert wurden
Förderung landesweiter Selbsthilfeorganisationen
Die Förderanträge müssen aufgeteilt werden nach Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen gezahlt wird und Pauschalförderung, die kassenartenübergreifend ausgezahlt wird. Projekte gehen über die routinemäßige Selbsthilfearbeit hinaus oder haben innovativen Charakter und sind zeitlich begrenzt. Projekte können längerfristig und überjährig angelegt sein.
Kassenindividuelle Projektförderung - landesweit
Die TK möchte innovative Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe exklusiv fördern. Wenn Sie Ideen für Projekte haben, für die Sie eine politische Unterstützung benötigen, zum Beispiel die Fürsprache eines Bundestags- oder Landtagsabgeordneten, so sprechen Sie uns an. Wir können versuchen, einen Kontakt herzustellen oder mit Ihnen gemeinsam eine Veranstaltung organisieren. Darüber hinaus fördern wir gerne Projekte, die Ihren Internetauftritt professionalisieren oder mit digitalen Lösungen Ihre Selbsthilfearbeit verbessern.
Der Leitfaden für die Selbsthilfeförderung für alle Krankenkassen wurde im Oktober 2022 überarbeitet und gilt seit 1. Januar 2023. Weitere Hinweise für die Antragsstellung und die Rahmenbedingungen können aus den Gemeinsamen Rundschreiben sowie den Hinweispapieren entnommen werden.
- Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gilt ab 1. Januar 2023 (PDF, 2.7 MB)
- Gemeinsames Rundschreiben
- Hinweispapier
Wir bitten Sie, für Ihre Antragstellung für das Förderjahr 2025 das Formular der vdek-Kassen zur verwenden, welches Sie unter dem unten angegebenen Link auffinden. Anträge auf alten Formularen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Unter dem Link finden Sie ebenfalls die Hinweise der Ersatzkassen zur Projektförderung auf Landesebene für 2025 sowie das Verwendungsnachweis-Formular für Ihre Projekte aus 2024.
Beginnen Sie erst mit Ihren Projekten, wenn Ihnen ein Bewilligungsschreiben der TK vorliegt. Nach Abschluss des Projektes reichen Sie uns den Verwendungsnachweis ergänzt um einen Ergebnisbericht inklusive Kopien von Rechnungen ein.
Beachten Sie bitte die Antragsfrist vom 31.03.2025 in Verbindung mit ggf. noch fehlenden Verwendungsnachweisen des Vorjahres. Die Bearbeitung neuer Anträge kann erst beginnen, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Bei Unklarheiten in der Antragsstellung wenden Sie sich gerne an den Ansprechpartner der TK für die Projektförderung der Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene:
TK-Landesvertretung Bayern
Herr Martin Tino Stemmler
Postfach 80 18 28
81618 München
Telefon 089 - 490 69-611
Fax 089 - 490 69-624
E-Mail martin.tino.stemmler@tk.de
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung - landesweit
Ansprechpartnerin für die Pauschalförderung der Selbsthilfeorganisationen auf der Landesebene für das Förderjahr 2025 ist die:
Fördergemeinschaft der Krankenkassen/-verbände in Bayern
Runder Tisch Selbsthilfeorganisationen
c/o LAG SELBSTHILFE Bayern
Orleansplatz 3
81667 München
E-Mail: runder.tisch@lag-selbsthilfe-bayern.de
Die Fördergemeinschaft der Krankenkassen/-verbände ist ebenfalls zuständig für die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen.
Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen
Örtliche oder regional tätige Selbsthilfegruppen werden in Bayern über die Runden Tische in der jeweiligen Region durch alle Krankenkassen gefördert, auch durch die TK. Selbsthilfegruppen müssen daher bei der TK keinen zusätzlichen Antrag stellen. Der Abgabetermin für Förderanträge bei den Runden Tischen ist in jedem Jahr der 15. Februar des Förderjahres.
Das Merkblatt, die Nebenbestimmungen, die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Runden Tische und den Antrag zur Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen gibt es online bei der SEKO Bayern.