Selbsthilfeförderung
Artikel aus Baden-Württemberg
Die Techniker Krankenkasse (TK) fördert und unterstützt die Arbeit von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen. Dies geschieht im Rahmen des § 20 h des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V).
Die Selbsthilfebewegung nimmt nach Ansicht der TK einen festen Platz in unserem Gesundheits- und Sozialsystem ein. Sie ergänzt in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der gesundheitlichen Versorgung. Daher unterstützen wir seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen.
Die TK in Baden-Württemberg stellt der Selbsthilfeförderung im Jahr 2025 über 1,7 Millionen Euro zur Verfügung. Davon fließen rund 1,2 Million Euro (70 Prozent) in die pauschale, kassenartenübergreifende Förderung auf Bundes- und Landesebene. Bei der kassenindividuellen Projektförderung verteilen sich die verbleibenden 30 Prozent der Fördermittel je zur Hälfte auf die Bundes- und Landesebene. In Baden-Württemberg kann die TK somit kassenindividuell Projekte mit über 256.000 Euro fördern. Insgesamt stellt die TK im Jahr 2025 über 15,8 Millionen Euro für die Selbsthilfeförderung bereit.
Die TK in Baden-Württemberg hat im Jahr 2024 folgende Selbsthilfegruppen auf Landesebene gefördert:
Förderung der örtlichen Selbsthilfegruppen 2025
Die Techniker Krankenkasse ist als größte Kasse der Hauptfinanzier in der Selbsthilfeförderung. Von unseren Gesamtmitteln stellen wir - wie alle Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern.
Förderung der Landesorganisationen 2025
Für die kassenindividuelle Projektförderung verbleiben auf Bundes- und Landesebene noch jeweils 15 Prozent der Fördermittel. Die Techniker Krankenkasse richtet den Fokus dabei auf innovative und technisch unterstützende Projekte in der Selbsthilfe.
Hinweise zur Antragsstellung
Pauschalförderung
Die Mittel für die pauschale Selbsthilfeförderung werden kassenartenübergreifend vergeben. In Baden-Württemberg haben die gesetzlichen Kassen dafür 14 Förderregionen gebildet, in denen jeweils eine Kasse stellvertretend für alle Kassen die Förderanträge entgegennimmt.
Die Ansprechpartner für die Pauschalförderung finden Sie hier.
Projektförderung
Anträge zur Förderung einzelner Projekte werden direkt bei der jeweiligen Kasse gestellt. Soll Ihr Projekt auf Landesebene durch die TK gefördert werden, senden Sie den Antrag bitte an folgende Adresse:
TK-Landesvertretung Baden-Württemberg
Ute Lockert
Friedrichstr. 23a
70174 Stuttgart
Verwenden Sie für die Projektförderung durch die TK bitte ausschließlich diese Formulare:
Bitte die Formulare vor dem Ausfüllen herunterladen und speichern. Nur so funktioniert die Ausfüll- und Rechenfunktion korrekt.
Beachten Sie, dass Förderanträge stets vollständig ausgefüllt und von zwei Vertretungsbefugten der Selbsthilfeorganisation unterzeichnet werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-bw.de und in den Hinweisen der Ersatzkassen.