Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen verankern
Position aus Bremen
Nachhaltigkeit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Neben ökologischen Aspekten sind es auch soziale Fragestellungen rund um die Menschenrechte oder einen fairen Handel, mit denen sich die Gesellschaft vermehrt auseinandersetzt. Aus Sicht der TK ist es Zeit, Nachhaltigkeit auch in der Sozialversicherung gesetzlich zu verankern.
Nachhaltigkeit gewinnt in der Gesellschaft an Bedeutung. Themen wie CO2-Emissionen oder Umweltverschmutzung in Form von Mikroplastik in den Weltmeeren rücken in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben ökologischen Aspekten sind es aber auch soziale Fragestellungen rund um die Menschenrechte oder einen fairen Handel, mit denen sich die Gesellschaft vermehrt auseinandersetzt. Bei der Vergabe von Landesmitteln stellt Nachhaltigkeit im Land Bremen bisher kein Kriterium dar.
Immer mehr Branchen und Unternehmen erkennen ihre Verantwortung und setzen Aspekte der Nachhaltigkeit in ihrem Handeln um. Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einer besonderen gesellschaftlichen Verantwortung sollten hierbei keine Ausnahme sein. Auch die TK will einen Beitrag zu einer funktionierenden und sauberen Umwelt durch eine nachhaltigkeitsorientierte Wahrnehmung ihrer Aufgaben leisten, denn eine gesunde Umwelt unterstützt die Sicherung der menschlichen Lebensgrundlagen, schützt die Gesundheit der Einzelnen und unterstützt eine nachhaltige Gesundheitsvorsorge.
Nachhaltigkeit als ergänzendes Kriterium im SGB V
Die TK fördert und fordert Nachhaltigkeit mit Blick auf das Gesundheitswesen und die Gesellschaft. Die Bedürfnisse von Versicherten und ihre Lebenswelten rücken dabei in den Fokus - mit Blick auf verantwortungsvolle Digitalisierung, digitale Gesundheitskompetenz sowie Gesundheitsförderung und Prävention auch unter Klimaschutzaspekten. Zudem wird Nachhaltigkeit zum Bestandteil von Kooperationen, um auch andere Akteure des Gesundheitswesens zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu motivieren.
Daher schlägt die TK vor, dass das Land Bremen via Bundesratsinitiative anregt, den Nachhaltigkeitsaspekt im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) als ein ergänzendes Kriterium zum bestehenden Wirtschaftlichkeitsgebot aufzunehmen. Damit könnten die auch für Krankenkassen bestehenden Rechtspflichten zur Berücksichtigung von einzelnen Aspekten der Nachhaltigkeit flankiert werden. Es würde klargestellt, dass Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht nur die Möglichkeit haben, sozial, umweltschonend und ökonomisch zu handeln, sondern auch dazu angehalten sind. Auf diese Weise können Krankenkassen ihren Beitrag dazu leisten, die Zukunft langfristig gesellschaftlich tragfähig zu gestalten.
Darüber hinaus sollte auch das Land bei Fördervorhaben im bremischen Gesundheitswesen, zum Beispiel für Krankenhausinvestitionsmittel, auch Nachhaltigkeitsaspekte als Vergabekriterium berücksichtigen.
TK und aQua-Institut entwickeln Qualitätssiegel für nachhaltigen Praxisbetrieb
Die Verankerung von Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nicht von heute auf morgen bewältigt werden kann. Daher ist es essenziell, dass sich die verschiedenen Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen vernetzen und ihre Expertisen bündeln.
Als weiteren Schritt zur Etablierung und Zertifizierung nachhaltiger Strukturen hat die TK in Kooperation mit dem aQua-Institut das Siegel "Nachhaltige Praxis - Klima. Umwelt. Mensch." initiiert, das Arztpraxen erhalten, die ihre Abläufe und Prozesse nachhaltig gestalten und nachweisen können, dass sie ökologische und soziale Standards in ihren Arbeitsalltag integrieren.
Für die Schulungen und Umsetzung der Maßnahmen sollten die Praxismitarbeitenden etwa acht Monate einplanen, das Siegel selbst ist drei Jahre gültig. Arztpraxen mit besonders guten Ergebnissen erhalten das Siegel mit Exzellenzstufe. Eine Anerkennung der Weiterbildung durch die Ärztekammern wird beantragt. Zudem prüft die TK die Option, erfüllte Nachhaltigkeitskriterien in die selektivvertragliche Versorgung zu integrieren.