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Wenn die Kinder krank werden, führt das oft dazu, dass ein Elternteil zuhause bleibt, um für das Kind da zu sein. Weil es dabei zu Verdienstausfällen kommen kann, gibt es das sogenannte Kinderkrankengeld. Dieses soll diese Verdienstausfälle ausgleichen und greift unter bestimmten Bedingungen.

Krankschreibung ist notwendig - auch per Telefon oder Video

Eine der Bedingungen für Kinderkrankengeld ist ein ärztliches Attest. Außerdem darf das Kind noch nicht 12 Jahre alt sein. 

Damit Eltern und Arztpraxen entlastet werden, wurde die Möglichkeit der telefonischen Kindkrankschreibung geschaffen. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben hierfür die Änderung des Bundesmantelvertrags der Ärzte (BMV-Ä) beschlossen. Darin wurde die - zunächst zeitlich begrenzte - Möglichkeit festgelegt, die Erkrankung von Kindern per Telefon oder Video festzustellen. 

Gut zu wissen: Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Regelung zur Krankschreibung per Telefon- oder Videosprechstunde dauerhaft (§ 31 BMV-Ä). Darauf verständigten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Wie erhalten Ihre Beschäftigten die Bescheinigung? 

Die Arztpraxis schickt die Papier-Bescheinigung per Post an die Eltern. Diese enthält die ärztliche Angabe zur Betreuung des erkrankten Kindes und außerdem Datenfelder, die von den Eltern ausgefüllt werden müssen. So ist die Bescheinigung gleichzeitig auch der Antrag auf Kinderkrankengeld.

FAQs zum Thema

In unserer FAQ-Übersicht erfahren Sie mehr zum Thema - z. B. zur Dauer und Höher des Kinderkrankengelds